Nicht einfach die unterschiedlichen "Dash-Cam-Regelungen".
Da fragt man sich schon, warum das (Zulässigkeit, gerichtliche Verwertbarkeit etc. ) zumindest in der EU nicht einheitlich geregelt werden kann, um den vielen steuerzahlenden Verkehrs-teilnehmern eine Sicherheit bei der Verwendung von Aufzeichnungen zu geben. Technisch wäre nach Vorgaben aus Brüssel alles umsetzbar - aber dort sind unsere gewählten Vertreter auch hier im Tiefschlaf .
Viele Grüße
Gerhard