Wenn ich einen V 240kmh Winterreifen fahre dann benötige ich einen Aufkleber richtig?
Wenn die Höchstgeschwindigkeit im Schein höher ist als der Winterreifen erlaubt, braucht man einen "Aufkleber" im Sichtfeld.
Viele Grüße
Gerhard
Wenn ich einen V 240kmh Winterreifen fahre dann benötige ich einen Aufkleber richtig?
Wenn die Höchstgeschwindigkeit im Schein höher ist als der Winterreifen erlaubt, braucht man einen "Aufkleber" im Sichtfeld.
Viele Grüße
Gerhard
Meinem TÜV Prüfer hat es gereicht, dass ich die Geschwindigkeitswarnung drin habe.
Sonst wäre ich durchgefallen ohne Aufkleber.
Ist wohl eine Ermessensfrage.
Bisher hat der TÜV-Prüfer die Geschwindigkeitswarnung beim Vorgänger ( 535D F11) auch akzeptiert - beim G31 ist der TÜV im Sommer fällig - auf Sommerräder - Aufkleber- Nein Danke!
Meinem TÜV Prüfer hat es gereicht, dass ich die Geschwindigkeitswarnung drin habe.
Sonst wäre ich durchgefallen ohne Aufkleber.
Ist wohl eine Ermessensfrage.
Also früher haben die das nur bemängelt, wenn sie sonst nichts gefunden haben und sich darüber geärgert haben. Aber daß das ein gravierender Mangel wäre halte ich jetzt für übertrieben.
Weniger gravierender Mängel sondern eher als Sicherheitsrisiko, wenn mal jemand anderees mit dem Fahrzeug fährt.
Als ich mein Auto kaufte war auf der Scheibe auch ein Aufkleber mit Max. 240 Km/h. Winterreifen wurden drauf gemacht. Und ich habe mich gewundert was der blöde Aufkleber soll. Nervt mich nur… Hab den direkt runter gerissen Jetzt lese ich dass das wichtig ist
Hab ich glaub ich noch in keinem Auto drin gehabt. Habe wahrscheinlich selten nen Tüv im Winter machen müssen. Früher im Kundenfahrzeug haben wir den Aufkleber nur ganz leicht angedrückt am Rand und es dem Kunden überlassen, ob er ihn drauf läßt oder nicht.
Ich suche aktuell für den 530d xDrive MPaket Winterräder.
Aktuell sind 8x18 und 9x18 drauf.
Den Brief und das Coc mit den Reifenkombination bekomme ich erst nächste Woche.
Kann ich auf dem 530d xDrive MPaket auch 4x 8x18 245 45 18 fahren oder muss es eine Mischbereifung sein ?
Ich habe natürlich im Internet schon geschaut und bin der Meinung es passt aber nicht das ich etwas übersehe und deshalb frage ich lieber nochmal. Entschuldigt . Hatte noch nie ein MPaket:)
Ich kann 18" und 19" sowohl als Misch- bzw. Gleichbereifung fahren. Nur 20" muss zwingend in Mischbereifung ausgeführt sein, dass wird bei deinem Modell nicht anders sein. Mit M-Paket oder nicht hat das übrigens nichts zu tun.
Moin,
Um nochmal auf den Geschwindigkeitsaufkleber für Winterreifen zurückzukommen;
Eine Meldung im Auto reicht wohl aus. Ich Zitiere die StVZO:
5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn 1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit a)für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Den Relevanten Teil Bildet dabei
§36 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 lit. b) StVZO
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,