Mir hat der TÜV das als Mängel benannt, weil ich es nur einprogrammiert hatte und ohne Aufkleber (und das bei 240 km/h vs. 250 km/h) ich musste dann nochmals mit Aufkleber erscheinen.
dann war er nicht auf dem neuesten Stand. Ich habe auch schon einen Link zu einem Gesetzestext hier irgendwo mal gepostet, da ist beides erlaubt. Da würde ich nochmal vorstellig werden und die Nachgebühr zurückverlangen.