Kurze Frage - kurze Antwort

  • Der Mitarbeiter vom TÜV (kein Prüfer, vermutlich nur Hotlinemitarbeiter) meinte am Telefon, das ich die Tieferlegung 2x eintragen lassen muss.

    1x mit Winterrädern und 1x mit Sommerrädern, wegen unterschiedlichem Geschwindigkeitsindex.

    Da war dann wohl der Lehrling am Telefon. Der Geschwindigkeisindex hat absolut nichts mit einer Eintragung des Fahrwerks zu tun.

    Davon abgesehen würde ich persönlich auf einem 5er keine H-Reifen zusammen mit dem Aufkleber auf dem Lenkrad fahren.

  • Wie so oft absoluter Humbug: Wie über mir schon erwähnt ist die Aussage schlicht falsch. Richtig ist, dass du die Federn mit der größten Felgendimension die du fährst eintragen lassen musst. Fährst du im Sommer z.B. 20", solltest du die Federn auch damit eintragen lassen, so kenne ich das und wurde mir von meinem Prüfer auch erzählt. Wenn du bei 18" bleibst spielt es absolut keine Rolle ob hier der Sommer- oder Winterreifen montiert ist, es geht ja bei Federn und der Abnahme um die Freigängigkeit.

    BMW G31 540i xDrive


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    M Performance Frontspoiler // M Performance Seitenschwelleraufsätze // M664 & M786-Felgen

  • Da war dann wohl der Lehrling am Telefon. Der Geschwindigkeisindex hat absolut nichts mit einer Eintragung des Fahrwerks zu tun.

    Davon abgesehen würde ich persönlich auf einem 5er keine H-Reifen zusammen mit dem Aufkleber auf dem Lenkrad fahren.

    Gibt es Winterreifen mit W-Reifen (270 km/h) und Sternmarkierung?
    Ich habe "nur" V-Reifen (240 km/h) für den Winter und müsste daher auch einen Aufkleber in mein Armaturenbrett kleben.

  • Gibt es Winterreifen mit W-Reifen (270 km/h) und Sternmarkierung?
    Ich habe "nur" V-Reifen (240 km/h) für den Winter und müsste daher auch einen Aufkleber in mein Armaturenbrett kleben.

    haben wir schon woanders durch, die Erinnerung an die Geschwindigkeit übers Menü reicht, muß kein Aufkleber sein

    520d xdrive Sportline Touring | 11/2018 | ID6 | DA+ Massage/Belüftung

    640xi GT Luxury | Frauenauto :)

    Ex-Fahrzeuge in Blauweiß: 520i E28, 525e E28, 1602, 735i E32, 320d E46, 520i Touring E34, BMW X1 E84, 220d Gran Tourer, 430i Gran Coupe F32, X5 4.4i E53

    in anderen Farben: Audi 80 ´82/80 GTE ´83/A4 TDI Avant B7, Opel Kadett D/Astra F, Mazda 626 ´87/626 ´92, Honda Prelude ´87, Scirocco I 110 PS, Passat 3B, Scirocco II, Golf II, Daihatsu Materia, Nissan Pathfinder/Micra ´17, Mercedes SL 320 R129 ´93

  • Also hier schreibt der ADAC, dass auch die Displayanzeige dafuer zulaessig ist.

    habe hier auch schon irgendwo den Gesetzestext mal verlinkt.... kann man aber leicht googlen.

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  • Alles klar, danke euch. Dann weiß ich Bescheid.


    Die H-Reifen werde ich nächstes Jahr wechseln. Ich habe die Kompletträder damals fast geschenkt bekommen.

    Der Aufkleber stört mich erstmal nicht, dennoch danke für den Hinweis und die Möglichkeit der DIgitalanzeige

  • Hatten wir da schonmal, dass mein TÜVer das anders sah (mit dem Hinweis, dass bei einem Update diese Erinnerung gelöscht werden kann).

    Mein Prüfer interessiert das 0, hab weder einen Aufkleber noch eine Geschwindigkeitserinnerung elektronisch hinterlegt (HU/AU sind immer im November). Halte das auch für reine Schikane :thumbsup:

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