Traglastindex bei Anhängerbetrieb

  • Moin Zusammen, ich bin Sebastian und ab Morgen Besitzer eines 530D G31 von 2018 inkl. Anhängekupplung.


    Nachdem ich jetzt Winterräder bei Reife.... bestellen wollte und man mir mitteilte das der auserwählte Pirelli 245/45 R18 100V nicht gehen würde wegen 150kg extra bei Anhängebetrieb kam ich ins straucheln.

    Kann mir erzählen was es mit dem Passus im Fahrzeugschein auf sich hat das bei Anhängerbetrieb die Achslast auf der Hinterachse um 150 erhöht wird. Ich mein ich hätte dann 1455kg plus 150kg =1605kg was natürlich bei einem Index von 100 =800kg nicht passen würde. Allerdings finde ich auch keinen passenden Reifen. Auch wundert es mich dann das ja die eingetragene Serienbereifung in 275/30 R20 97 auch keinen Anhängerbetrieb zulassen würde. Habe ich den Passus falsch verstanden hat jemand hier eine Erklärung ?`


    Über Hilfe von euch wäre ich Dankbar.


    Gruß

    Sebastian

  • Ich kann dir leider nicht helfen, aber ich würde mit dem Thema beim TÜV vorsprechen und mich von denen beraten lassen.

    Gruss


    australia



    ____________________________

    G32 640ix Bluestone


    Wer die Suche erfolgreich ignoriert, muss sich nicht wundern, wenn die Antworten nicht mundgerecht serviert werden.


    Autoscooter sind die einzig zu akzeptierenden E Autos :thumbsup:

  • Servus Sebastian,


    erstmal herzlich willkommen - ab morgen viel Spaß + allzeit gute Fahrt.

    Meine AHK wird fast nur im Sommer genutzt. Die 275ger Hinter-Reifen haben "100Y" vorne 245ger mit"98Y".

    Reicht völlig aus und wurde noch nie beanstandet.

    Ich denke, dass bei dir "Stützlast" und "Zuglast" verwechselt wurde. Die AKH hat meist eine Stützlast von 75kg - manchmal auch 100kg = Maximum (s. Anhänger). Für diese "Stützlast" reicht die "100-Kennzeichnung". Ich denke die Zuglast liegt so bei 2 Tonnen.


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung

  • Hallo Sebastian,


    in der RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES

    vom 31. März 1992
    über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage


    steht unter:

    3.7 Sonderfälle


    3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,
    kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die
    Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %
    überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens
    100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar
    erhöht wird.


    Somit dürfte alles im grünen Bereich sein. Meine Meinung


    Grüße Stefan

  • Lieber Sebastian,

    Versuche meine Gedanken in Worte zu fassen:


    Deine Berechnung ist so weit richtig, nur dass die Achlast nur die Grenze beschreibt bis zu welcher man das Auto beladen darf. (=! tatsächliche Achslast)

    Zum Beispiel steht bei meinem ollen "Höchste zulässige Achlast 2.Achse: 1.455kg" PLUS 150kg bei Anhängerbetrieb. D.h. ich darf die Karre auf der Hinterachse vollpacken bis die 1.455kg erreicht sind PLUS max. 150kg Stützlast auf die AHK geben (darf ich aber nicht, da das Teil nur 90kg erlaubt, lt. D Wert).


    Und somit ergibt sich ein Lastindex bei 100V von 800kg x 2 = 1.600kg zu 1.545kg (1.455kg + 90kg)

    und wegen den Reifen gilt ansonsten immer noch das hier:



    https://reifenpresse.de/wp-con…13/11/EU-RL-92-23-EWG.pdf


    EU-Richtlinie 92/23 Anhang IV:

    "3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden,

    kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die

    Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 %

    überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens

    100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar

    erhöht wird."


    Somit könntest 920kg pro Reifen haben und immer noch safe fahren, aber nicht unbedingt zu empfehlen :m0004:.....


    LG

    A

  • ...ok, man merk das ich ein Ösi bin :thumbsup: die paar kg rauf oder runter haben mich bis jetzt noch nie gestört, fahre seit ca. 30 Jahren mit Wohnanhängern durch Europa und ich muss sagen außer in der Schweiz (Höhenkontrolle mit Zollstock nachgemessen dazumal noch am LKW Sattelauflieger und ich war tatsächlich 2cm (!!!)zu hoch, SAG WAS =O lol:D) und einmal Achslast wiegen in Italien (ca. 4% drüber- sowieso wurscht im Süden - außer es ist Urlauber Hochsaison) hatte ich noch keinerlei Beanstandungen/Kontrollen.


    Eventuell hatte ich bis jetzt aber auch nur Glück :w0008:

  • Hast doch alles in der Hand, im Fahrzeugbrief steht dein Lastindex mit 97 was 730 kg pro Reifen entspricht.

    Im Hängerbetrieb dürftest du jetzt noch 150 kg mehr Achslast haben.

    Da du nur mit 100km/h unterwegs bist darf dein Reifen mit 15% mehr belastet werden (839,5 kg) wenn er den mit 0,2 bar mehr aufgepumpt ist.


    Wenn du jetzt noch was gutes tun willst nimmst Reifen mit einem Lastindex von 100


    Grüße Stefan

  • Danke erstmal für die prompte Unterstützung.

    Das war das was ich wohl nicht ganz verstanden habe. Ich bin immer davon ausgegangen das sich die zu tragende Achslast im Anhängerbetrieb um die 150kg erhöht so 1605kg zustande kommen und mein Reifen dann eben 1605kg/2 tragen können muss nach Herstellerangabe. Also dann 802,5 kg. Und beim Sommerreifen mit Index 97 wäre die Auswirkung dann ja noch größer hier würde ein Reifen ja nur 730kg tragen können.