Traglastindex bei Anhängerbetrieb

  • Danke erstmal für die prompte Unterstützung.

    Das war das was ich wohl nicht ganz verstanden habe. Ich bin immer davon ausgegangen das sich die zu tragende Achslast im Anhängerbetrieb um die 150kg erhöht so 1605kg zustande kommen und mein Reifen dann eben 1605kg/2 tragen können muss nach Herstellerangabe. Also dann 802,5 kg. Und beim Sommerreifen mit Index 97 wäre die Auswirkung dann ja noch größer hier würde ein Reifen ja nur 730kg tragen können.

    Hey Sebastian,

    wie hast du es jetzt gemacht bzgl den Reifen? Welche hast du genommen? Stehe aktuell nämlich von der gleichen Frage :saint:

  • Ich habe das Thema jetzt auch beim G31. Da ich bisher einen F11 mit nachgerüsteter abnehmbarer AHK hatte, habe ich mir die Daten von diesem Modell mal angeschaut. Dort bin ich 245/45 R18 96Y gefahren (und auch mehrfach durch den TÜV gekommen). Lt. COC Pkt. 16.2 sind beim F11 auf der HA 1420kg, d.h. Reifen mit LI 96 (710kg) sind genau das Minimum. Bei Anhängerbetrieb sind dann an der HA 1550kg zulässig, was den LI der Reifen überschreiten würde. Da der TÜV (zuletzt im Mai) das nie moniert hat, wird wohl die 15%-Regelung bei max. 100km/h im Anhängerbetrieb korrekt sein und dann auch beim G31 so sein. D.h. ich kann ringsrum 245/40 R19 98Y fahren - auch mit Anhänger. Ich will eigentlich die Mischbereifung beim XDrive vermeiden.

  • Also ich habe diese hier in der COC, ich hab eine AHK ab Werk. Die 18er haben 100, größere auch ein bißchen drunter.

    pasted-from-clipboard.png

    520d xdrive Sportline Touring | 11/2018 | ID6 | DA+ Massage/Belüftung

    640xi GT Luxury | Frauenauto :)

    Ex-Fahrzeuge in Blauweiß: 520i E28, 525e E28, 1602, 735i E32, 320d E46, 520i Touring E34, BMW X1 E84, 220d Gran Tourer, 430i Gran Coupe F32, X5 4.4i E53

    in anderen Farben: Audi 80 ´82/80 GTE ´83/A4 TDI Avant B7, Opel Kadett D/Astra F, Mazda 626 ´87/626 ´92, Honda Prelude ´87, Scirocco I 110 PS, Passat 3B, Scirocco II, Golf II, Daihatsu Materia, Nissan Pathfinder/Micra ´17, Mercedes SL 320 R129 ´93

  • Habe das Thema mit dem TÜV hier vor Ort mal durchgesprochen und auch die Angaben aus dem COC berücksichtigt.


    Mit den Serien 20“ern darf ich offiziell keinen Anhänger ziehen und auch keinen Fahrradträger montieren, da die Traglast vom Reifen offiziell zu gering ausfällt. Ergo würde er mir keine 20“ oder 21“ von Zubehörmarkt eintragen oder müsste er die AHK austragen. Daher sind wir jetzt bei den originalen 20“ geblieben. Auch diese 15%-Regel war nicht bekannt und klingt irgendwie… hmm


    Wenn euer TÜV da flexibler ist und nie etwas moniert hat 👍🏼 Würde es nur beim Wechsel auf andere Reifen/Felgen vorher individuell checken lassen. Weil am Ende schaut man blöd aus der Wäsche, wenn sie einem die Reifen/Felgen so nicht eintragen und man auf dem Krempel sitzen bleibt.


    Zu meinem: Ist ein G31, 530D xDrive

  • Mit den Serien 20“ern darf ich offiziell keinen Anhänger ziehen und auch keinen Fahrradträger montieren, da die Traglast vom Reifen offiziell zu gering ausfällt.

    Das ist ja mal sehr interessant.

    Also doch 19" , wenn der Haken dran ist ;) .


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung

  • ich hätte zumindest beim Fahrradträger gesagt, daß das sowieso ins zGG einspielt. Und die Traglast ist ja Minimum darauf ausgelegt.

    Die Stützlast dürfte das gleiche sein. Sind bei unseren ich weiß jetzt grad nicht, 75 oder 100 kg?


    Ich hab auch das für den Anhängerbetrieb gegoogled (schaut blöde aus, das Wort):


    Wird die Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen?

    Stützlast verringert das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt, wird sie in einem Gespann immer dem Zugfahrzeug zugeordnet. Das heißt, dass dieser Wert immer berücksichtigt werden muss, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bestimmt wird.


    Klingt für mich auch logisch, ein Anhänger drückt ja nur mit der maximalen Stützlast auf die Hinterachse. Und ob das jetzt ein Anhänger oder Zementsäcke dürfte den Reifen egal sein.

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  • Stützlast verringert das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt, wird sie in einem Gespann immer dem Zugfahrzeug zugeordnet.

    Also wenn ich einen 5er mit Werksbereifung fahre, sollte es ziemlich egal sein was am Haken hängt.

    Halt immer im Rahmen des zugel. Maximums - ich glaube das sind 2 Tonnen.


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung

  • Also wenn ich einen 5er mit Werksbereifung fahre, sollte es ziemlich egal sein was am Haken hängt.

    Halt immer im Rahmen des zugel. Maximums - ich glaube das sind 2 Tonnen.


    Viele Grüße

    Gerhard

    Sehe ich genau so wie du, mit der Serienbereifung - zumal du ihn mit AHK und 20“ bestellen kannst - ist es mir auch soweit egal. Da muss ich nichts eintragen lassen.


    Der Reifen trägt das Gewicht so oder so ohne Probleme, der hat genügend Reserven, sagt sich der TÜV. Dennoch interessant und checke ich es an der Stelle nicht so wirklich, dass sich die Angaben aus dem COC und den Anhängerbetrieb nicht vertragen. Sollen sie sich doch die 150kg einfach sparen, andere Autobauer sparen sich solche Sonderlocken.


    Zur Stützlast der AHK: beim G31 530D xDrive sind es 90kg lt. Fahrzeugschein.

  • BMW gibt angeblich bei 19 Zoll für Anhängerbetrieb nur Mischbereifung frei, also vorn 245/40R19 98Y, hinten 275/35R19 100Y (LI 800kg). Wobei du selbst dann ja theoretisch noch 5kg unter der max. zulässigen Achslast auf der HA liegst bei Anhängerbetrieb.