Leider hat es mich letzte Woche auch erwischt und mein Akku im G31 musste getauscht werden. Die Meldung war bei - minus Graden immer wieder vorhanden und konnte nicht quittiert werden! Da ich in den Foren gelesen habe, dass es auf Garantie bzw. Kulanz abgewickelt werden kann, habe ich bei meinem freundlichen einen Termin vereinbart. Dort wurde mir erklärt das die Notruf System mittlerweile bei den Fahrzeugen Pflicht sind und von daher auch bei Störungen permanent Angezeigt werden müssen. Last But Not Least: Ich habe bei meinem dicken die Batterie tauschen lassen und die Kosten wurden zu 50% durch den freundlichen übernommen. Das Angebot fand ich OK da der Akku ca. 80€ kostet und ich am Ende mit Einbau lediglich 217€ bezahlt habe. Die Akkus sollen eigentlich min. 10 Jahre halten mein G31 ist Erstzulassung 04.2019 somit hate das ganze schon 6 Jahre auf dem Buckel.
Viele Grüße aus NRW 🙂
In Anbetracht der Tatsache, dass die Batterie so verbaut ist, dass sie nur unter größten Umständen (Abnehmen des Dachhimmels) zu tauschen ist, zeigt eindeutig, dass eine Wartung nicht vorgesehen ist. Wäre es ein Verschleißteil, welches im Laufe der durchschnittlichen Betriebszeit eines PKW dieser Klasse zu erwarten gewesen wäre, gäbe es zudem auch ein Wartungsintervall wie z.B. beim sicherheitsrelevanten Fußgängerschutz (Haubendämpfer). Dem ist aber nicht so. Ergo liegt die Vermutung nahe, dass die Ingenieure das Notrufsystem so konzipiert haben, dass es ein Autoleben lang hält.
In der Zeit, wo dieser Akku gebaut wurde, gab es massenhaft Defekte an Akkus. MacBooks, iPhones, Samsung Phones, HP Notebooks. Rückrufaktionen ohne Ende.
ICH hätte da nie im Leben etwas dazubezahlt, da BMW genau weiß, dass die Akkus aus der Zeit schlicht und ergreifend einen Materialfehler haben.
Du hattest einfach Pech, dass Dein Akku nicht 1 Jahr eher abgekackt ist, wie bei meinem bauzeitgleichen G31. Allerdings muss ich sagen, dass ich das Problem schon vom G32 kannte und daher bewusst per App den Zustand im Fehlerspeicher bei niedrigen Temperaturen geprüft und rechtzeitig in der 5 Jahresfrist gemeldet hatte.