Okay, nachdem du offensichtlich nicht verstehen kannst oder willst, was wir dir hier sagen möchten, bin ich aus dem Thread raus.
Lass dir eines noch mitgeben:
Deine Herkunft und die Wahrnehmung ebendieser ist nicht das Problem
Okay, nachdem du offensichtlich nicht verstehen kannst oder willst, was wir dir hier sagen möchten, bin ich aus dem Thread raus.
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Deine Herkunft und die Wahrnehmung ebendieser ist nicht das Problem
Okay, nachdem du offensichtlich nicht verstehen kannst oder willst, was wir dir hier sagen möchten, bin ich aus dem Thread raus.
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Deine Herkunft und die Wahrnehmung ebendieser ist nicht das Problem
Das stimmt doch garnicht das ich was nicht verstehe Ihr Versteht es nicht wen ich sage ich habe alles schon Probiert über BMW Schweiz,Anwalt,Gutachter,ich kann nicht mehr sagen wie das wo ich gemacht habe wen du denkst dass du es besser weist,ist es besser das du aus dem thread raus gehst.
Muss dem TE da definitiv beistehen...wie man in einem Forum kommuniziert und wie man mit dem Hersteller des Autos und/oder dem Anwalt sollte definitiv differenziert werden. Genauso wenig wie die Rechtschreibung des TE´s. Gibt unter anderem Sachen wie Lese- und Rechtschreibschwäche und im Grunde genommen hat doch jeder verstanden was er möchte....und zwar seinen Lack bemängeln und uns von der schlechten Lackqualität erzählen. Ein Forum ist zum austauschen nunmal da...egal in welcher Form. Mehr können wir nun mal nicht tun, als ihm einige Ratschläge geben. Der Rest bleibt ihm überlassen und wenn er sich für andere Schritte entscheidet, ist es immernoch sein Fahrzeug, sein Geld und seine Entscheidung.
Klar gibt es in jedem Forum die Klugsch**ser, Besserwisser und Alleskönner, aber das ist ja nunmal kein Grund den TE hier so diffamieren zu wollen.
Ich kann ihn voll und ganz verstehen, wenn auch nicht jeden der Schritte nachvollziehen, aber immerhin geht es hier um ne Stange Geld. Ich würde BMW München als Hauptzentrale des ganzen da mehr unter die Mangel nehmen. Egal ob in der Schweiz, Österreich oder wo auch immer gekauft wurde.
1. Muss dem TE da definitiv beistehen...wie man in einem Forum kommuniziert und wie man mit dem Hersteller des Autos und/oder dem Anwalt sollte definitiv differenziert werden.
2. Genauso wenig wie die Rechtschreibung des TE´s.
Also bei letzterem bin ich bei euch. Es ist zwar nicht schön das zu lesen, aber schwamm drüber. Manche können es halt nicht.
Bei ersterem sehe ich das differenzierter.
Klar muss man da unterscheiden. Aber ein Mindestmaß an Freundlichkeit und gegenseitigem Respekt ist IMMER angebracht
Auch hat Daniel.eder durchaus recht mit der Feststellung, dass die angestellten in der Werkstatt nichts dafür können, dass irgend jemand anderes beim lackieren mist gebaut hat.
Durch Unfreundlichkeiten und Gepöbel erreicht man nicht mehr im Leben.
Wie man in den Wald reinschreit, so schallt es eben dann doch auch wieder heraus.
Und darüber hinaus ist es auch nicht sinnvoll von einem Youtubevideo über eine Werkstatt hier zu generalisieren und alle Werkstätten über einen Kamm zu scheren.
Ich war vor ~20 Jahren auch bei motor-talk. Das hat einige Jahre spaß gemacht, jedoch war mir dann der Umgangston auch zuwider und ich habe dann irgend wann aufgehört mitzumachen.
Klar muss man da unterscheiden. Aber ein Mindestmaß an Freundlichkeit und gegenseitigem Respekt ist IMMER angebracht
Natürlich ist dem so und das steht mMn auch nicht zur Debatte.
Jeder kann sich jedoch seinen Teil dazu denken und sich sicherlich auch vorstellen, dass vor dem anonym geglaubtem Bildschirm zuhause ganz anders kommuniziert wird als in der realen Welt.
Ich bin auch in diversen Foren angemeldet und bin Mitglied in mindestens genau so vielen FB Fahrzeug Gruppen. Es gibt überall die Stammtischnutzer die einfach zu allem und jeden ihren Senf zugeben müssen...aber auch über die lacht man und geht doch nicht weiter drauf ein. Wenn man sich mit jeder Kleinigkeit beschäftigt die so im Internet passiert, wird man ja irgendwann noch depressiv.
Ich möchte zu meinem Beitrag vom Mittwoch noch etwas ergänzen, weil das Thema (Reklamation bei Neufahrzeug) hier gut dazu passt und aus meiner Sicht das Forum gedanklich bereichert. Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass das Fahrzeug von SwissBlitz lt. seinem Beitrag vom 23.4.2022 ein Leasingfahrzeug ist. Im Eingangstitel hieß es nämlich noch „ich habe mir einen BMW 540 D Touring LCI gekauft“. Hier muss man beim Einfordern von Ersatzansprüchen aufpassen. In Österreich, Deutschland und auch in der Schweiz bedeuten Leasingverträge grundsätzlich, dass der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggeber ist, und der Leasingnehmer hat bis zum Ende des Leasingvertrages lediglich das Nutzungsrecht. Demnach kann der Leasingnehmer gar keine rechtlichen Forderungen gegenüber dem Hersteller geltend machen! Dies kann ausschließlich die Leasingfirma als wirtschaftlicher Eigentümer. Diese hat ja auch den „Schaden“ nach Ablauf des Vertrages. Natürlich sollte man die Leasingfirma darauf aufmerksam machen, rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten hat der Leasingnehmer sicher nicht. Dem Leasingnehmer bleibt nur das Recht, das „Herauskaufen“ des KFZ abzulehnen bzw. dann eine Wertminderung zu fordern.
lG horst
Leute schaut euch bitte eure Autos mal genau an. Bei schwachem Gegenlicht sieht man die kleinen Dellen im Lack (Orangenhaut), wenn man sich beim Betrachten der Tür entlang vor und zurück bewegt. Dies ist normal es sei denn es wurde exsessiv poliert. Der Lack ist nicht spiegelglatt. Das mag bei R&R vielleicht so sein aber nicht bei normalen Autos. Außerdem werden nicht nur in Dingolfing die Fünfer gebaut sondern auch bei Magna Steyer in Graz, als verlängerte Werkbank sozusagen, falls Kapazitäten benötigt werden. Ob der Wagen in Österreich gebaut wurde erkennt man daran, dass der erste Buchstabe der letzten 7 Stellen der VIN ein „W“ ist und natürlich vorausgesetzt die VIN fängt mit WBA an. Ist zwar OT, aber irgendwo hier hab ich gelesen, dass die Fünfer nur in Dingolfing, was Europa angeht, gebaut werden.
Gruß Roland
Ich möchte zu meinem Beitrag vom Mittwoch noch etwas ergänzen, weil das Thema (Reklamation bei Neufahrzeug) hier gut dazu passt und aus meiner Sicht das Forum gedanklich bereichert. Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass das Fahrzeug von SwissBlitz lt. seinem Beitrag vom 23.4.2022 ein Leasingfahrzeug ist. Im Eingangstitel hieß es nämlich noch „ich habe mir einen BMW 540 D Touring LCI gekauft“. Hier muss man beim Einfordern von Ersatzansprüchen aufpassen. In Österreich, Deutschland und auch in der Schweiz bedeuten Leasingverträge grundsätzlich, dass der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggeber ist, und der Leasingnehmer hat bis zum Ende des Leasingvertrages lediglich das Nutzungsrecht. Demnach kann der Leasingnehmer gar keine rechtlichen Forderungen gegenüber dem Hersteller geltend machen! Dies kann ausschließlich die Leasingfirma als wirtschaftlicher Eigentümer. Diese hat ja auch den „Schaden“ nach Ablauf des Vertrages. Natürlich sollte man die Leasingfirma darauf aufmerksam machen, rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten hat der Leasingnehmer sicher nicht. Dem Leasingnehmer bleibt nur das Recht, das „Herauskaufen“ des KFZ abzulehnen bzw. dann eine Wertminderung zu fordern.
lG horst
Rechtlich völlig korrekt aber man erwirbt schon auch das Recht auf ein einwandfreies Produkt, welches zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Warum sich in diesem Fall BMW so dermaßen quer legt kann ich mir eigentlich gar nicht erklären, so kulant wie ich BMW bisher kennengelernt habe. Möglicherweise ist das aber auch nur ein Resultat aus dem bekannten Wald hinen - Wald heraus Beispiel.
Ich möchte zu meinem Beitrag vom Mittwoch noch etwas ergänzen, weil das Thema (Reklamation bei Neufahrzeug) hier gut dazu passt und aus meiner Sicht das Forum gedanklich bereichert. Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass das Fahrzeug von SwissBlitz lt. seinem Beitrag vom 23.4.2022 ein Leasingfahrzeug ist. Im Eingangstitel hieß es nämlich noch „ich habe mir einen BMW 540 D Touring LCI gekauft“. Hier muss man beim Einfordern von Ersatzansprüchen aufpassen. In Österreich, Deutschland und auch in der Schweiz bedeuten Leasingverträge grundsätzlich, dass der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggeber ist, und der Leasingnehmer hat bis zum Ende des Leasingvertrages lediglich das Nutzungsrecht. Demnach kann der Leasingnehmer gar keine rechtlichen Forderungen gegenüber dem Hersteller geltend machen! Dies kann ausschließlich die Leasingfirma als wirtschaftlicher Eigentümer. Diese hat ja auch den „Schaden“ nach Ablauf des Vertrages. Natürlich sollte man die Leasingfirma darauf aufmerksam machen, rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten hat der Leasingnehmer sicher nicht. Dem Leasingnehmer bleibt nur das Recht, das „Herauskaufen“ des KFZ abzulehnen bzw. dann eine Wertminderung zu fordern.
lG horst
Das ist schon klar aber wen man siech bei Kauft nicht wert kann man auch nichts nach 4 jahren machen. Bei euch in Östereich ist BMW villeicht Kullant hier in der Schweiz nicht.
Leute schaut euch bitte eure Autos mal genau an. Bei schwachem Gegenlicht sieht man die kleinen Dellen im Lack (Orangenhaut), wenn man sich beim Betrachten der Tür entlang vor und zurück bewegt. Dies ist normal es sei denn es wurde exsessiv poliert. Der Lack ist nicht spiegelglatt. Das mag bei R&R vielleicht so sein aber nicht bei normalen Autos. Außerdem werden nicht nur in Dingolfing die Fünfer gebaut sondern auch bei Magna Steyer in Graz, als verlängerte Werkbank sozusagen, falls Kapazitäten benötigt werden. Ob der Wagen in Österreich gebaut wurde erkennt man daran, dass der erste Buchstabe der letzten 7 Stellen der VIN ein „W“ ist und natürlich vorausgesetzt die VIN fängt mit WBA an. Ist zwar OT, aber irgendwo hier hab ich gelesen, dass die Fünfer nur in Dingolfing, was Europa angeht, gebaut werden.
Gruß Roland
Meine fängt mit WBA an und endet mit WC15466.
Und nun ist er tatsächlich ein Österreicher?
EDIT: Abgesehen davon wäre mir das egal, denn das sollte kein Nachteil sein.