Nein, da der V Reifen im CoC ausdrücklich mit Mischbereifung freigegeben ist
G31 540ix - kleinste Felgengröße?
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Du schlitterst hier von einer Falschaussage in die Andere. Das ein Reifen durch einen höheren Last bzw. Geschwindigkeitsindex ersetzt werden kann wird dir jeder Reifenhändler bestätigen. Das COC beschreibt Mindestanforderungen.
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Befragt die Kundenbetreuung dann bitte zu dem Thema.
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Da würde ich mich aber eher auf Aussagen eines Reifenhändlers verlassen, für diese ist es das „täglich Brot“. Reifen/COC/Felgen gibt es nicht nur für BMW Fahrzeuge.
Ob hier eine „Tussi mit langen, lackierten Fingernägeln“ weiterhelfen kann? Wird wahrscheinlich auch nur irgendwo ablesen.
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Casus knacksus ist hier wohl der "Tragfähigkeitsabschlag bei hoher Geschwindigkeit". Wie auch von "Chris_Do" bereits gepostet.
Ein Reifen "98H" hat seine volle Tragfähigkeit (750 kg) bis zu seiner höchsten zulässigen Geschwindigkeit (210 km/h).
Ein Reifen "98V" hat seine volle Tragfähigkeit (750 kg) ebenfalls nur bis 210 km/h, darüber hinaus verringert sich seine Tragfähigkeit.
Z. B.:
Bei 220 km/h: 97% von 750 kg => 727,5 kg
Bei 230 km/h: 94% von 750 kg => 705,0 kg
Quelle:
Siehe Anhang bzw. hier: Abschlag bei ...
Da z. B. mein G31 eine max. Achslast an der HA von 1430 kg (pro Rad/Reifen: 725 kg) hat, dürfte ich mit dem Reifen nur knapp über
220 km/h fahren, da seine Tragfähigkeit darüber hinaus unter 725 kg sinkt.
Da mein G31 aber eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h hat, ist dieser Reifen für mein Fahrzeug nicht zugelassen.
Einfach nur langsamer fahren gilt hier aber wohl nicht als "Ausrede".
Hier gilt anscheinend wie beim Vorhandensein einer AHK:
Egal ob ich sie nutze oder nicht, die Erhöhung der Achslast muss bei der Rad/Reifen-Wahl berücksichtigt werden!
Edit:
Anders als bei H-Reifen, die generell nur bis 210 km/h zugelassen sind, darf ich wohl bei V-Reifen nicht einfach einen kleinen "max. 210 km/h"
Aufkleber ins Auto pappen und glauben jetzt ist alles rechtlich zulässig!
Ich dürfte offiziell einen Reifen "100V" fahren, aber diese Eigenschaftskombi gibt es wohl nur bei Reifen "245/18 Zoll" und "275/20 Zoll".
Zumindest habe ich keine Reifen "245/19 Zoll" damit gefunden.
Das sind meine Erkenntnisse nach langem nachträglichen Recherchieren bzgl. Winterräder-Möglichkeiten für meinen G31.
Fundierte Korrekturen sind jederzeit willkommen.
P.S.:
Ich fahre (max. 220 km/h ) im Winter trotzdem rundum (4x) 245/40 R19 98V Michelin Pilot Alpin 5 (nonRFT), da ich erst nach
dem Kauf "schlauer" wurde.
Und zur HU muss ich immer erst im April, nach dem Wechsel auf die Sommerräder.
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Ein 98H kann mit einem 98V o. 98W ersetzt werden, Punkt. Um nichts anderes geht es.
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Noch eine Ergänzung zum Thema:
GTÜ Info-Broschüre:
https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf
=> Seite 4 / "Sonderfall Tragfähigkeitsindex bei Fahrzeugen mit bbH über 210 km/h"
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Zusammenfassung
Vielen Dank für die Ganzen Beträge. Als Eröffner des Threads und Steller der Frage, erlaube ich mir hier eine kurze Zusammenfassung zu erstellen.
Zusammen mit der Ursprungsfrage kann ich das Thema in vier Fragen, die teils klar beantwortet sind, zusammenfassen:ZitatPasst 17" Rad als kleinste passende Bremse für G31 540ix?
Beantwortet.
Bei Seienausstattung passt ein 17" Rad.
Bei Sonderausstattung 02NH M Sportbremse ist 18" das kleinste passende Rad.
ZitatKann die folgende Rad- und Reifengröße grundsätzlich auf dem G31 als Winterbereifung gefahren werden oder benötigt der G31 immer Mischbereifung?
vorne + hinten: 245/40 R19 98H M+S 8Jx19 ET30
Beantwortet
Ja, diese Rad- und Reifengröße ist erlaubt, weil explizit im CoC des Fahrzeuges, um das es geht, gelistet.
ZitatKann in diesem Fahrzeug ein Reifen 245/40 R19 98V statt 98H alternativweise verwendet werden?
Strittige Frage hier.
Gängige Meinung: Ein höherer Geschwindigkeitsindex ist immer möglich.
Problem: Bei Geschwindigkeiten > 210 km/h muss ein Abschlag beim Lastindex mit einberechnet werden.
offene Frage: Wie ist die richtige Auslegung dieser Regeln in Kombination?
- a) Der V-Reifen darf nicht verwendet werden, da bei 240 km/h der min Lastindex nicht mehr erfüllt wird.
- b) Der V-Reifen darf verwendet werden, die Maximalgeschwindigkeit ist aber auf 210 km/h, wie beim H-Reifen beschränkt.
ZitatIst das konkrete Rad von BMW "M Performance 786" (BMW-Teilenummer 6 885 455) für G31 rundum zugelassen und gibt es ein offiziellen Stück Papier, das dieses bestätigt?
Noch unbeantwortete Frage.
Ich werde die Frage an BMW richten.
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Mein Gott ist in Deutschland alles kompliziert
Aber ein sehr lehrreicher Thread
Vielen Dank!
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Ich bin mal auf die Antworten gespannt, die ihr bei BMW bekommt!