Danke für die rege Teilnahme,
ich warte jetzt erst mal was passiert.
Die Kamera ist ja das kleinste Problem aber das Ruckeln sollte schon behoben werden.
Mal sehen.
Bei dem Ruckeln wird es kein Problem geben. Zumindest ist es aufgrund der Gebrauchtwagen-Gewährleistung abgedeckt. Hier muss es seitens des AH eine Lösung geben müssen. Sollte das nicht erfolgen, kann man die Kamera da im möglichen RA Schreiben mit reinnehmen. Du hast sie bereits schriftlich bemängelt. Sollte das AH darauf behaupten oder bereits behauptet haben, dass sie heile war, musst Du das schriftlich zunächst mal bestreiten, so dass der Fall ungeklärt bleibt und eine Nachfrist setzen.
Bei der Kamera, wenn es dann nur noch darum gehen sollte, wird es - egal wie man das drehen möchte - über den Rechtsweg schlicht weg zu teuer. Auch ein Schreiben des RA wird nicht mit weniger als 250€ berechnet. Die so tolle "Erstberatung" mag zwar bei Anwälten der Versicherung noch kostenlos sein. Aber in der wird der RA nicht tätig und kein Schreiben verfassen. Wenn man sich dann einen Anwalt wendet, rechnet der die Erstberatung mit 190€ zzgl. MwSt ab und dann geht es erst los. Bei einem Streitwert von ca. 500€ inkl. Einbau kommen min. 91€ dazu, wenn man sich nicht einigt, sonst 187€ bei außergerichtlicher Einigung usw.. Kann man hier ausrechnen: https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/rechner.php
Heisst: Wenn es nur um die Kamera geht und das AH sich querstellt, hilft die Androhung mit der Kundenbetreuung ggf. bedingt. Die Presse wird das nicht weiterverfolgen. Interessiert die AMS /A-Bild Leser nicht genug. Ich würde mir da dann einfach zwei Schnitzel im Restaurant weniger kaufen und mich um eine gebrauchte Kamera kümmern. Es ärgert einen, keine Frage, aber recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe.