Hallo miteinander,
das Thema "Kennzeichenhalterung" wurde schon in einigen Beiträgen behandelt.
Nun scheint der Gesetzgeber die "Grauzone" der Anbringung geregelt zu haben.
Dazu heute gelesen:
Wie man sein Kfz-Kennzeichen am Auto befestigt, war bisher nie klar geregelt. Immer mehr Autofahrer nutzten deshalb einfache Methoden wie Klett oder Magneten. Doch dies könnte laut tuningblog.eu nun Bußgelder in Höhe von 60 Euro zufolge haben.
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde die Anbringung jetzt im wahrsten Sinnen des Wortes „fest“ geregelt. Denn: eine feste Anbringung des Kennzeichens ist seit Februar ein Muss. So lautet es im Gesetzestext der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein“. Ein Ende also für Saugnäpfe, Magneten und Klett. Die Schilder sollen nur mit hohem Kraftaufwand oder Werkzeug entfernt werden können. Einfache Anbringungen also besser durch kompaktere austauschen.
Viele Grüße
Gerhard