ne einzelabnahme ist 15 monate gültig....,danach ist es nichtig....
Das unverzüglich musst nicht auf die goldwaage legen...
Bei gelegenheit halt neuen schein machen....gut ist...
Da wird dir keiner an den karren fahren...
Aber warum habt ihr ein problem damit,das das in den fahrzeugschein eingetragen wird?....
Das interessiert doch eh niemanden....
Kann mir nu echt nicht vorstellen das einer hier vor verkauf die federn ausbaut.....warum auch?...
Ist doch kein oldtimer wo originalität die religion ist....
Mfg
Arni