Hallo zusammen!
Ich habe mir am 30. Juni 2023 einen G31 bei einem seit mehreren Jahrzehnten in einer Münchner BMW Niederlassung arbeitenden Verkäufer bestellt. Ich hatte mir mein Wunschfahrzeug vorher schon im Konfigurator zusammengestellt und mir dort die IAL (Integral-Aktivlenkung) ausgewählt.
Während dem Bestellvorgang mit dem Verkäufer sind die die einzelnen SA nochmal durchgegangen und er sagte, dass bei dem Preis der SA "Adaptive Drive" die Integral-Aktivlenkung da garantiert mit dabei ist. Also wurde die IAL rausgenommen und das AD ausgewählt. Und so bestellt. Da ich nie 100% sicher war, dass das wirklich der Falls ist und er sich auch nicht erklären konnte "warum der Konfigurator die IAL rausnimmt" bat ich ihn ein paar Tage nach der Bestellung per eMail um ein paar kleine Änderungen UND sicherzustellen, "dass bei AD auch wirklich die IAL inklusive ist" und sagte, dass mir "letztere wichtiger ist". Ich erhielt eine aktualisierte AB und die Antwort dass er es prüft.
Am 25.07.2023 hatte das Fahrzeug bereits Status 150, d.h. Änderungen waren nicht mehr möglich.
Die letzten Tage habe ich dann recherchiert bis ich eine eindeutige Aussage habe und wie ihr alle schon wisst: Die IAL ist bei AD nicht inkludiert, sogar miteinander inkompatibel. Super! Und da der G31 anscheinend nicht mehr produziert wird (obwohl er noch im Konfigurator ist ... BMW, hallo?!) muss ich entweder meinen G31 ohne IAL abnehmen oder ganz ohne Auto leben.
Meine Frage: Welche Entschädigung kann ich fordern, bzw. was wäre akzeptabel. Das AD mag sehr gut sein, aber ich würde die IAL deutlich öfter nutzen als das AD (90 % / 10 %). Ich denke ich kann mich trotzdem glücklich schätzen noch nie mit einer IAL gefahren zu sein und so den direkten Vergleich nicht zu kennen.
Vielen Dank für eure Antworten!