Es ist wie so oft im Leben: immer wo sich 2 Erwachsene einigen können, braucht es keinen Anwalt und kein Gericht. Sobald aber eine der beiden Parteien abblockt, kommst du nur mit Rechtsbeistand weiter.
Du kannst dir mal folgende Seite durchlesen: https://www.adac.de/rund-ums-f…agenkauf/fahrzeugmaengel/
Auch beim Gebrauchtwagenkauf gilt das Recht auf Nachbesserung, hier solltest du ansetzen und drauf hinweisen. Wenn der Händler hier aber bockig ist bleiben dir nur 2 Optionen: Die Reparaturarbeiten aus eigener Tasche zahlen, oder aber dir anwaltlichen Beistand holen und die Nachbesserung einfordern.
Hier ist es aber wie so oft im Leben: Man muss halt wissen ob man den einfachen oder den steinigen Weg geht.
Du könntest den Wagen auch bei einem unabhängigem Gutachter checken und dir alle Schäden auflisten lassen. Damit kannst du dann den Anwalt beauftragen und ihm diese Mängelliste vorlegen. Was davon schlussendlich normaler Verschleiß ist und was darüber hinaus geht kann dir hier aber sicherlich keiner im Forum beantworten.