Ja genau so kenne ich es auch.
Auto zurückgeben an BMW?
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Für mich sieht das aus als wenn die den Kotflügel lackiert haben ohne die Scheinwerfer auszubauen, unglaublich dieser Pfusch.
Warum soll der Händler nachbessern, wenn er anbietet das Auto zurücknehmen. Die Mängelbeseitigung überschreitet wahrscheinlich die Marge an dem Auto.
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Ja das stimmt, das ist richtiger Pfusch. Sowas zählt für mich nicht unter "top Zustand".
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Warum soll der Händler nachbessern, wenn er anbietet das Auto zurücknehmen. Die Mängelbeseitigung überschreitet wahrscheinlich die Marge an dem Auto.
Das kann dem Käufer doch egal sein.
Ich zitiere noch einmal §439 BGB
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.Zu Absatz 2 Satz 1.: unverhältnismäßige Kosten sind in dem Fall zu definieren.
Zu Absatz 2 Satz 2: [...] "die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte."
Eine andere Art der Nacherfüllung wäre in dem Fall m.M.n. ein gleichwertiges Fahrzeug, was aber lt. TE nicht leicht zu bekommen, heißt trifft nicht zu.
Das ist meine Meinung zu dem Thema. Ich bin aber kein Jurist, deswegen kann es auch sein, dass ich hier absoluten Mist von mir gegeben habe.
Der TE soll das auf jeden Fall mit seinem Anwalt besprechen und fertig.
Ich bin auf jeden Fall auf das Ergebnis sehr gespannt. -
Ich sage mal so, recht haben, heißt nicht immer recht kriegen
Ich emfinde das hier als unnötiges kompliziert machen.
Du hast Mängel am Fahrzeug, die man mit Summe x beheben könnte und dann die "verschwiegene" Nachlackierung.
Dann gibt es drei Möglichkeiten;
- Wagen zurückgeben (bietet dir der Händler an)
- Nachbesserung in dem die Mänge beseitigt werden vom Händler oder einer anderen BMW Niederlassung und der Händler die Rechnung zahlt (das ist dem Händler wohl nicht recht)
- Du erhältst eine Gutschrift und kannst die Mängel selbst beseitigen lassen. (Hast du wohl auch angeboten bekommen)
Also hast du zwei von drei Optionen. Dann nimm doch eine und gut ist. Ich kann verstehen, wenn du nicht wieder auf die Suche gehen willst, bist du deine Wunschausstattung hast, aber dann nimm doch das Geld vom Händler und gut ist. Lass die Mängel dann ausbessern und alles ist schick.
Das Geld was du dem Anwalt hinterherwirfst, auch wenn es die Rechtschutz bezahlt, deckt schon die meisten Nachbesserungen.
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Da der Händler die Rückabwicklung anbietet und keinerlei Kosten abverlangt, kannst dich auch auf den Boden schmeißen und trampeln, aber es wird dir trotzdem nichts bringen.
Er bietet dir den Königsweg an, den er auch für sich vertreten kann und mehr wird da nicht kommen.
Wie siehts denn andersrum aus? Er würde die Beseitigung anbieten, weil du stur bist und dann gibts den nächsten Terz, weil es zu lange dauert, dass nächste auftritt, nicht beide Seite mit der Beseitungug einverstanden sind und und und.
Also was solls ?
Der Händler hat weder Bock auf nachträglichen Rabatt und hat auch wenig Lust auf unkalkulierbare Kosten im Nachgang und bietet dir einen der Lösungen an, die dir rechtlich zustehen.Und wenn du jetzt mit Anwalt hin und her beginnst, geht das noch ewig hin und her, du verlierst die Lust am Fahrzeug und dir gehen vermutlich einige gute Angebote durch die Lappen.
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Da der Händler die Rückabwicklung anbietet und keinerlei Kosten abverlangt, kannst dich auch auf den Boden schmeißen und trampeln, aber es wird dir trotzdem nichts bringen.
Er bietet dir den Königsweg an, den er auch für sich vertreten kann und mehr wird da nicht kommen.
Wie siehts denn andersrum aus? Er würde die Beseitigung anbieten, weil du stur bist und dann gibts den nächsten Terz, weil es zu lange dauert, dass nächste auftritt, nicht beide Seite mit der Beseitungug einverstanden sind und und und.
Also was solls ?
Der Händler hat weder Bock auf nachträglichen Rabatt und hat auch wenig Lust auf unkalkulierbare Kosten im Nachgang und bietet dir einen der Lösungen an, die dir rechtlich zustehen.Und wenn du jetzt mit Anwalt hin und her beginnst, geht das noch ewig hin und her, du verlierst die Lust am Fahrzeug und dir gehen vermutlich einige gute Angebote durch die Lappen.
Ich denke du hast mich nicht richtig verstanden.
Ich möchte , dass die Mängel fachmännisch behoben werden.
Momentan steht für mich außerFrage den Wagen abzugeben. Laut geltenden Gesetz muss ich es auch nicht tun. Dies weiss der Händler auch und bot mir eine Gutschrift an, welche ich abgelehnt habe.
Es gibt einen Kaufvertrag/verbindliche Bestellung, in diesem/dieser sind die Mängel nicht aufgeführt.
Somit "muss" der Händler den Wagen so herrichten, wie er ihn im Kaufvertrag beschrieben hat (... Es sei denn, es ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden). Unverhältnismäßig hohe Kosten liegen allerdings nicht vor.
Laut juristischer Ersteinschätzung, wird der Händler die Mängel beheben müssen.
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Zu deinem "Königsweg"; vielleicht würdest du dich damit abfinden. Da tickt ja jeder anders.
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Ich habe dich sehr gut verstanden und der Händler wird auf Rücknahme ohne Beseitigung bestehen.
Jetzt kannst den großen Zampano starten und das ewig hinziehen es sauber und schnell über die Bühne bringen.
Mag nicht in deinem Sinne sein-augenscheinlich, aber trotzdem schnell und sinnvoll.
Oder andersrum gefragt: Was willst machen, wenn er weiterhin sagt-Rücknahme Ja, aber keinerlei Nachbesserung oder Preisnachlass? Mit dem Recht im Rucksack kommst du nicht schnell zum Erfolg. Also verstanden habe ich dich
PS
Ist nicht mein Königsweg und ich würde niemals ein Auto in der Ferne kaufen, was ich vorab nicht gesehen und gefahren habe-NIEMALS.
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Bevor es einen ewigen Streit vor Gericht gibt würde ich Fahrzeug abgeben !
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Es gibt einen Kaufvertrag/verbindliche Bestellung, in diesem/dieser sind die Mängel nicht aufgeführt.
Somit "muss" der Händler den Wagen so herrichten, wie er ihn im Kaufvertrag beschrieben hat (... Es sei denn, es ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden). Unverhältnismäßig hohe Kosten liegen allerdings nicht vor.
Laut juristischer Ersteinschätzung, wird der Händler die Mängel beheben müssen.
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Sei mir nicht böse, aber der Anwalt sieht da nur seinen Umsatz und die Rechnung die er schreiben kann. So eine Einschätzung kann nur kommen, wenn die Rechtschutzversicherung eh zahlt. Würdest Du den Rechtsweg bestreiten, wenn du den Anwalt selbst zahlen müsstest?
Ich halte das für totalen Unsinn und Anwälte die bei solchen Fällen auch noch den Rechtsweg einschlagen wollen, haben den Blick fürs wesentliche verloren. Er muss eine Auftragsflaute haben, wenn er solch ein Mandant überhaupt annehmen würde bzw. bei der Einschätzung den Rechtsweg vorschlägt.