Aus eigener Erfahrung: Lass dir bei Rückgabe SCHRIFTLICH VOR ORT die Erstattung von 100% des Kaufpreises OHNE ABZÜGE signieren.
Problem: Du hast den Wagen angemeldet und gefahren, somit hat er einen Vorbesitzer mehr und auch mehr Kilometer. Der Händler hat dadurch das Recht, Wertminderung (je nach Fall >15% des Kaufpreises!) bei Rückgabe geltend zu machen.
Ich hatte den Ärger mit einem Autohaus in Frankfurt, welches im Auftrag einer Eisenbahnfirma agiert. Hier waren allerdings die verschwiegenen Mängel und Defekte am verkauften G31 dermaßen umfangreich, dass wir uns auf eine Rückgabe ohne Abzüge einigen konnten - obwohl ich den Wagen bereits umgemeldet hatte. Hier gab es tatsächlich 100% vom Kaufpreis zurück, rechtlich hätte das aber delikat werden können.
In meinem Fall waren es Lack-/Karosserieschäden inkl. gesprungenem Rücklicht hinten rechts, abgerissene/gebrochene Innenverkleidungsteile (wurden notdürftig "angedrückt"), massiv rubbelnde Bremsen, ein defektes Panoramadach, Risse in den Ledersitzen, eine fehlende (!) Laderaumabdeckung, Kratzer im Tachoglas, Kratzer auf der Innenseite (!) der Fahrerseitenscheibe, Dellen im Einstieg der Fond-Tür hinten rechts.
Auch hier wurde mir erst gesagt, dass das "Gebrauchsspuren" wären (2 Jahre / 25tkm alter G31). Eine Nachbesserung / Rabatt wurde ebenfalls sofort abgelehnt.
Überlege dir gut, ob du den Rechtsstreit führen willst oder du die Chance auf ein anderen G31 nutzt und weiter suchst.