Alles anzeigenHeute habe ich einen Anruf vom dem BMW Vertragshändler erhalten.
Es wurde ein Termin vereinbart zur Mängelbeseitigung. Alle angeblichen Gebrauchsspuren (Kotflügel, Lenkrad, Kofferraumteppich, etc) werden durch den Händler beseitigt.
Das Auto wird auch nicht zurückgenommen (wie Anfangs vom Händler gewollt).
Einen kostenlosen Leihwagen erhalte ich ebenfalls. Und Nein, es ist keine Kulanz des Händlers.
Es ist seine Pflicht!
Falls jemand mal einen ähnlichen Fall hat:
1. Ab 2022 muss ein Händler den privaten Käufer genaustens über Mängel, Gebrauchsspuren etc. informieren und ggfs. Im Kaufvertrag festhalten.
2. Der Käufer entscheidet über die Art der Nacherfüllung. Vorausgesetzt die Nacherfüllung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.
3. Ein Kauf (Kaufvertrag per Mail) reicht schon aus um unter das Fernababtzgesetz zu fallen.
... wie felixbn schon geschrieben hat. Man kann sich zu 100% auf das BGB beziehen.
Typisch, ich liebe solche Typen. Billigkarre kaufen und solche Ansprüche stellen, viel schlimmer ist aber, das der Gesetzgeber so etwas scheinbar noch unterstützt..