Hallo Zusammen,
Mein Vater hat bei seinem G31 das Problem, dass die Spurhaltefunktion nach einer BMW Reparatur nicht mehr wie gewünscht funktioniert.
Beim ersten Besuch in der Garage wurde dem Vater gesagt, dass man die Stossstange vorne rechts nicht nachlackieren darf, da es sich um einen Bereich mit Radarsensor handelt. Somit sollte die Stossstange ausgetauscht werden. Es handelt sich um einen Parkrempler welcher von einem Anderen Fahrzeug verursacht wurde und via Versicherung abgewickelt wird)
Beim Abholen wurde meinem Vater dann gesagt, dass es doch mit Nachlackieren ging. Mein Vater hatte verwundert geäussert, dass man dies doch nicht dürfte, da hiess es dann doch doch der Schaden war nicht beim Sensor. Dazu wurde noch ein komisches Softwareupdate aufgespielt, nach dem NICHTS mehr richtig eingestellt war. Keine Radiosenden, keine Sitzpositionen, es war alles weg wie Werksauslieferung. Dies wurde ungefragt gemacht.
Nun hat mein Vater das Problem, dass in unterschiedlichen Situationen der Spurhalteassistent nicht korrekt funktioniert (Schlangenlinien) oder vom PDC nicht nötige Notbremsungen gemacht werden. Immer auf der rechten, reparierten Seite.
Als mein Vater dies Reklamiert hatte hiess es nur wie haben eine Vergleichsfahrt gemacht es passt alles. (Mein Vater hat aber 50'000Km mit dem G31 gemacht und er weiss ganz genau wie sich sein Auto verhalten sollte).
Ich habe im Internet gesehen, dass es klare Richtlinien gibt was Lackiert werden darf und was nicht. vom KTI gibts ne dreiseitige Zusammenfassung wo untere anderem dies steht:
- Bei einer Lackbeschädigung im Bereich der Radardurchstrahlung muss die
Stoßfängerverkleidung ersetzt werden. Ausnahme: leichte Steinschlagschäden, sofern sie sich nur in der Klarlackschicht befinden. - Anschleifen des Klarlackes vor Lackierung mit Körnung 1000 oder feiner. Dabei
ist ein Durchschleifen des Klarlackes nicht zulässig. - Kein Auftrag von Grundierung oder Füller zulässig.
- Beim Lackierprozess muss der gesamte Durchstrahlungsbereich mit Basis- und Klarlack oder nur mit Klarlack (Spotlackierung) lackiert werden.
- Eine Beilackierung innerhalb des Durchstrahlungsbereiches ist nicht zulässig.
- Die genaue Position des Bereichs der Radardurchstrahlung muss den Grafiken im Reparaturleitfaden entnommen werden.
Gibt es diese Anweisungen so auch Konkret von BMW ? Wir möchten BMW gerne konfrontieren, bräuchten dafür aber schon Klar gültige Dokumente. Könnte mir da jemand eine n Auszug zusenden, falls erlaubt?
Danke euch und Gruss Philip