Welche Reifengrößen sind im Fahrzeugschein aufgeführt

  • Hallo Tom,


    super, dass in der Bescheinigung alle Reifengrößen drinstehen. Das macht die Sache wesentlich einfacher. Ich hatte bei meinem vorletzten Firmenwagen nämlich das Problem, dass eine zugelassene Reifengröße nicht explizit im Fahrzeugschein stand und der TÜVer die Abnahme verweigert hat. Musste dann extra wieder die Sommerreifen aufziehen und dann hat alles ohne Probleme gekappt.


    Passt denn die 18" bereits problemlos über die M Sportbremse?


    Gruß

    Dirk

  • Dann war dein Pruefer damals doof. Erlaubt sind alle Groessen, welche im CoC drinstehen. Der "Schein", der uebrigens schon lange nicht mehr so heisst, hat garnix zu bedeuten. Das CoC kann der Prueferfuzzi auch direkt ueber sein System abrufen.

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte mich bei allen für die schnelle Hilfe bedanken!


    Solle es ein Felgensatz aus dem Zubehör - ab 18 Zoll - sein, so müsste ich in den Auflagen dann halt nur noch schauen, ob die Sportbremse als "nicht erlaubt" aufgeführt ist. Ansonsten gilt der schöne Satz: Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.


    Grüße aus dem Norden

    Dirk

  • Mein Name ist Dirk . . .

    Servus Dirk,


    wenn Du Deinen BMW gefunden hast, wirst Du uns bestimmt noch unter "Vorstellung" mit Bildern Deinen Wunschwagen präsentieren.

    Wünsch Dir eine erfolgreiche Suche.


    Viele Grüße

    Gerhard

    BMW G31 530d xDrive (ID 6) mit M-Paket

    BMW K1600 GTL, Vollausstattung