Ich stehe kurz vor Mischfelgen für mein G30 LCI M Sport xdrive zu hollen
Folgendes habe ich jetzt erfahren können
8,5J x 19 Zoll ET 30 Vorne
9,5J x 19 Zoll ET 40 Hinten
Bereifung Winter M+S & Alpine Symbol
Vorne: 245 40 19
Hinten: 275 35 19
Gutachten daten:
BMW 5er-Reihe (VII)
G5L
e1*2007/46*1688*..
- incl. Plug-in Hybrid
Auflage für Vorne: --- Passt so
Auflage für Hinten: R03 T00 T96
R03
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig
Hinweise:
A02
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57
Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
Lim
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine
A57
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Fertiger/Zulieferer
Vorderachse / Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 / 255/30R19
Nr. 2 235/35R19 / 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 3 235/45R19 / 255/40R19
Nr. 4 245/35R19 / 285/30R19, 295/30R19
Nr. 5 245/35R19 / 275/30R19, 285/30R19, 295/30R19
Nr. 6 245/40R19 / 275/35R19, 285/35R19
Nr. 7 245/45R19 / 275/40R19
Nr. 8 225/35R19 / 255/30R19, 265/30R19
Nr. 9 255/35R19 / 285/30R19, 295/30R19
Nr. 10 255/40R19 / 285/35R19, 295/35R19
Nr. 11 255/45R19 / 285/40R19
Nr. 12 235/35R19 / 265/30R19, 275/30R19
Nr. 13 245/40R19 / 275/35R19, 285/35R19
Nr. 14 225/35R19 / 255/30R19
So das Gutachten
Meine frage:
Laut Teilegutachten muss ich das beim tüv abnehmen lassen, aber wenn ich Rundrum Winter in der grösse 245 40 19 nehme, brauche ich trotzdem keine Abnahme mehr machen oder muss ich trotzdem machen? Und abgesehen davon möchte ich am Karosserie auch nichts ändern. So noch eine frage: Stern reifen! Da ich ein xdrive habe wieviel % tolleranz ist zulässig reifen zu nehmen ohne Sternmarkierung? Währe Hilfreich wenn ich hierzu Antworten bekomme. Vielen dank