Garantieleistungen

  • Liebe BMW Freunde

    ich komme mal mit einem Thema durch welches für mich Neuland ist.Es geht um die Garantieleistungen bei unregelmäßigkeiten im Bordcomputer.

    Ich habe meinen 520 d dieses Jahr im Juni gekauft und habe gleich mehrere lange Urlaubsfahrten unternommen.(Rentner).Von Anfang an hate ich die Störung : - "Kamara ausgefallen" und "Fahrassistent eingeschränkt,sie können aber weiterfahren".Natürlich habe ich den Verkäufer umgehend darauf aufmerksam gemacht und er versicherte mir,das ich nach dem Urlaub vorbeikommen soll und die bringen das in Ordnung.Natürlich gleich nach dem Urlaub hin um einen Termin zu machen.Der Servicemitarbeiter machte mich darauf Aufmerksam,das eine Neuprogrammierung und das eventuell neue Aufspieln eines Updates längere Zeit dauere und ob wir das nicht mit der 100000ender Durchsicht machen könnten.Das hab ich akzeptiert.

    Nun heute wat es soweit. Es stellte sich herraus,das es ein tieferliegendes Problem zu geben scheint,weil der Fehler trotz intensiver Suche noch nicht behoben ist.Ich war Bauleiter in einer großen Elektrofirma und habe sicher etwas Menschenkenntnis und kriege deshalb den Eindruck nicht los,das die Jungs mich mit ins Boot holen wollen bei den Reperaturkosten obwohl ja 1 jährige Garantie auf diese Teile besteht,was mir der Monteur auch bestätigte.Das Auto is lückenlos beim Service gewesen in dieser Niederlassung.Wie kann die Geschichte ausgehen - noch bin ich entspannt,weil ja die Garantiebedingungen eindeutig sind.Ich habe bestimmt keine Lust Scheine hinzulegen für diesen Mangel

    LG Gerd

  • Hallo Gerd,

    hast du von deiner Niederlassung ein Protokoll bekommen vom Fehlerspeicher? "Kamara ausgefallen" und "Fahrassistent eingeschränkt kann viel sein.

    Viele Grüße

    G31 530e, Arctic Race Blue, M Sport Pro, EZ 09/23, DA Pro, Business Package, Innovationspaket.


    Nachrüstungen:

    Gestiksteuerung, Bedufter, Ionisator, el.Lenksäule, BMW Individual Ausstattung Caramel, Komforsitze, Massage Funktion, Sitzheizung hinten,GTO,Softclose/Diebstahlsicherung /Bowers&Wilkins/TV-Plus.

  • Wenn Du das Fahrzeug erst im Juni diesen Jahres gekauft hast, beruf Dich einfach auf die Gewährleistung!
    es ist vollkommen egal, ob eine Garantie da etwas übernimmt oder nicht. Du hast einen Mangel festgestellt und forderst beim Verkäufer eine Mangelbeseitigung.

    Es gilt ja auch erst nach einem jahr die Beweislastumkehr, wo Du beweisen müsstest, dass dieser Mangel schon beim Kauf vorlag.

    Aber nach ein paar Monaten ist das ja unwichtig.


    Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden.


    G31 530i, EZ und Prod 01/2020, ID7 Lite

    Honda CBR1000RR "Fireblade"

  • Hi Lefty

    selbst wenn es ein Softwarefehler sein sollte,haben die mir das Auto mit diesem Fehler verkauft.Ich fände es einen Skandal wenn das nicht akzeptiert würde.Ich bin ja bei einer BMW NL und nicht bei Achmed auf der Wiese....

    Gruß Gerd

  • und ich würde den Mangel noch schriftlich festhalten und schriftlich um Nachbesserung bitten. Nur was Du schriftlich reklamiert und nachgefordert hast ist letztendlich "Gerichtsfest" alles mündliche kann blabla sein.

    Wünsche Dir viel Erfolg bei der Mängelbeseitigung.

    Gruß Reiner aus der Norddeutschen Tiefebene...


    mit Audi A5 Coupe Quattro unterwegs, ans Frauchen abgegeben und jetzt mit dem G31 530 D xdrive ID6, Black Saphir metallic, Black Shadow und Sport Line mit Leder Cognac am 01.11.24 zugelassen, unterwegs :thumbsup:

    dazu seit 21 Jahren noch ein MX-5 NBFL 147PS just for fun

  • Softwareprobleme fallen nicht unter die Garantie, musste ich mir auch anhören, da war mein Auto erst 1 Tag in meinem Besitz.

    Möglich, daß es nicht von allen GW-Garantien abgedeckt ist, aber die Gewährleistung sagt seit 2022 was anderes.


    Software-Gewährleistung: Welche Rechte habe ich bei fehlenden Updates? | Verbraucherzentrale.de
    Auch bei Waren mit digitalen Bestandteilen haben Sie Gewährleistungsrechte. Was Sie bei fehlerhafter oder nicht aktualisierter Software tun können.
    www.verbraucherzentrale.de

    Produkte mit digitalen Elementen: Recht auf Updates und funktionierende Software

    Im Rahmen der Software-Gewährleistung sind Händler:innen verpflichtet, Aktualisierungen (Updates) für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit und Sicherheit erforderlich sind. Ansonsten gelten diese als mangelhaft und Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

    Zusätzlich müssen Anbietende Sie über die Bereitstellung der Updates informieren. Installieren müssen Sie diese Aktualisierungen dann selbst - und sollten dies auch tun, damit Ihnen die hier beschriebenen Rechte zustehen.

    Die Händler:innen können die Hersteller:innen des Produktes in die Bereitstellung von Updates und die Information darüber einbinden. Ihre Ansprechpartner:innen für Reklamationen sind jedoch immer diejenigen, bei denen Sie das Produkt gekauft oder erhalten haben.

    520d xdrive Sportline Touring | 11/2018 | ID6 | DA+ Massage/Belüftung

    640xi GT Luxury | Frauenauto :)

    Ex-Fahrzeuge in Blauweiß: 520i E28, 525e E28, 1602, 735i E32, 320d E46, 520i Touring E34, BMW X1 E84, 220d Gran Tourer, 430i Gran Coupe F32, X5 4.4i E53

    in anderen Farben: Audi 80 ´82/80 GTE ´83/A4 TDI Avant B7, Opel Kadett D/Astra F, Mazda 626 ´87/626 ´92, Honda Prelude ´87, Scirocco I 110 PS, Passat 3B, Scirocco II, Golf II, Daihatsu Materia, Nissan Pathfinder/Micra ´17, Mercedes SL 320 R129 ´93

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  • Ich war Bauleiter in einer großen Elektrofirma und habe sicher etwas Menschenkenntnis und kriege deshalb den Eindruck nicht los,das die Jungs mich mit ins Boot holen wollen bei den Reperaturkosten obwohl ja 1 jährige Garantie auf diese Teile besteht,was mir der Monteur auch bestätigte.Das Auto is lückenlos beim Service gewesen in dieser Niederlassung.Wie kann die Geschichte ausgehen - noch bin ich entspannt,weil ja die Garantiebedingungen eindeutig sind.

    Hallo Gerd,


    willkommen im Forum. Ich möchte Dir nicht zu Nahe treten, aber du schilderst ein Problem, wo noch gar keines ist. Dein Bauchgefühl in allen Ehren, aber die NL hat doch noch gar keine Rechnung geschrieben oder etwas dazu erwähnt.


    Warte doch einfach mal ab, was die Niederlassung sagt und ob sie den Defekt lösen können. (Was ja auch geschehen wird).


    Das wird schon und wenn ne Rechnung da liegt, kann man sich weiter Gedanken machen.

  • Fragen:


    1. Wurde bei dem Fahrzeug in der Vergangenheit bereits die Frontscheibe einmal ausgetauscht? Hierbei muss die Kamera neu kalibriert werden, das ist hoffentlich passiert.

    2. Wurde dir ein Fehlerspeicherauszug vorgelegt? Hier steht i.d.R. sehr exakt drin, was den Fehler verursacht (Sensor-Blindheit, Daten-Plausibilität, Kommunikationsproblem, Spannungsproblem, etc.)

    3. Höre auf, freundlich und verständnisvoll zu sein. Das ist zwar bitter, aber so wie es klingt, wirst du von der BMW NL nicht ernst genommen ("machen wir dann später beim Service"). Das mag menschlich total okay sein, aber hier geht es sehr bald um eine Menge Geld. Verständnisvolle Kunden lassen sich einfacher in die Kostenfalle drücken oder später ausargumentieren.


    Da inzwischen mehrere Nachbesserungsversuche gescheitert sind, würde ich nun mit einer härten Gangart vorgehen. Für solche Fehler kann sich besonders eine NL jederzeit Hilfe aus München holen. Somit: Termin ausmachen und sofortige Lösungsfindung einfordern. Vorher wird das Fahrzeug nicht mehr abgeholt, idealerweise vorab eine Rechtsberatung zwecks Ersatzfahrzeug einholen.

    BMW 525d Touring | Luxury-Line | sDrive | iDrive 6 | EZ 10/2017
    ...fehlende Zylinder wurden durch zwei Turbolader ersetzt... :m0013: