Mal ne Frage. 20 mm pro Achse oder pro Reifen?
Der Spurplatten-Thread
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also 20 mm pro Rad
Auflage A3, Karosseriearbeiten fallen an.
siehe Bild.
also ohne die Arbeiten dürfte der Tüv nein sagen. Ob der das tut ist ne andere Sache.
aber 20 mm pro Rad sind für mich ganz klar nicht eintragungsfrei. -
Nachtrag: ich behaupte laut ABE sind Spurplatten bis 12mm pro Rad eintragungsfrei und ohne Arbeiten. Ab 13mm muss Hand angelegt werden wenn man die originalen Reifen fährt, allesamt inkl der 275/20er hinten.
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A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Definitiv wie Seb sagt, damit musst Du zum TÜV -
Wo hast du das her? Ich habe die ABE hier und die sieht bei mir anders aus. Habe die ABE von der H&R Seite und für unser Model.
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Das ist jetzt nicht separat auf Distanzscheiben gemünzt, aber jedesmal wenn ich auf A01 oder A02 gestoßen bin stand immer das gleiche, scheint also "genormt" zu sein.
Edit: war wohl nicht ich gemeint
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Also, ich habe nochmal gesucht.
meine Referenz ist die Einbaueinleitung in der klar aufgeführt ist, dass ab 13 mm Arbeiten anstehen.Habe doch auch die ABE gefunden.
dort ist die Codierung eine andere aber sagt dasselbe aus und so wie ich zu Anfang schrieb, und du ja auch bestätigst, A1 in ei er ABE ist immer Gutachter.
und so ist es auch der Fall ab 13 mm.
12 mm ist frei
A1 in einer Einbausnleitung steht für die Radschrauben.
A1 in der ABE für Gutachter.
original ABE H&R Spurplatten für BMW G30/31 mit original Reifenkombi bis 275/20ern mit ET44 -
Zum Einen habe ich das ja erläutert, ABE vs Einbauanleitung.
Zum anderen, nur weil die ABE sagt, man müsse das machen, bedeutet das nicht, das es nicht auch ohne gehen könnte.
wenn es ganz knapp an der Grenze des Erlaubten ist, gibt es auch Prüfer, die bei der Abnahme das nicht bemängeln und durchgehen lassen.
andere sind sehr genau und bestehen darauf.
so oder so, mit den richtigen Änderungen/ Anpassungen, kann kein Prüfer nein sagen.
bei 13 mm ist da sicherlich Spielraum, bei 15mm weniger, bei 20 mm wahrscheinlich gegen null.
aber muss auch immer das Resultat sehen und dann kann man es einschätzen.
ich kenne auch Felgen mit A1 und Arbeiten, welche dann beim TüV komplett so durchgingen -
Reifengröße ist 275/45 R18 und das ABE lag schon in der Verpackung und es wurde mir zu 100 % versichert das ich sie nicht eintragen muß
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Also das hatten wir doch alles schon mal durchgekaut. Siehe erste Seite. Dein Händler hat einfach keine Ahnung. Ich habe die Spurplatten auch von H&R drauf. Welche sonst? Das Teilegutachten besagt, dass man bis 12mm ohne eine Eintragung in den Fahrzeugschein fahren darf. Man darf sogar hinten bis 13mm ohne fahren, wenn man keine Mischbereifung drauf hat, also 245er rundrum. Ab 12/13mm Spurplattenverbreiterung muss du zum Sachverständigen. Also TÜV oder DEKRA. Ich war beim TÜV und habe mir die 12mm für vorne und 15mm für hinten eintragen lassen. Und eigentlich muss man auch eine Radhausverbreiterungen anbringen. Eigentlich! Aber es ist Ermessenssache des Prüfers. Bei mir ging es ohne. Das Auto wird bei der Abnahme auf Holzböcke, die diagonal gegenüberliegen gefahren. Somit wird der max. Federweg simuliert. Und es wird geschaut, ob der Reifen an der Karosserie schleifen könnte. Und da war es bei den 15mm hinten schon ganz schön eng. Die Felgenschutz ist ja bei meinen Reifen, speziell bei den Winterreifen sehr ausgeprägt. Aber das ist auch gut so. Ich hatte die 20er Spurplatten hinten auch erst drauf. Ich fand es optisch nicht so toll, zu aufdringlich und hab die gegen die 15er getauscht. Wenn ich mir überlege, hätte ich die bei der Abnahme drauf gehabt, wäre das ganz schön knapp geworden, um nicht zu sagen zu knapp. Das hätte bestimmt Kontakt gegeben. Zum Glück bin ich nie hinten soweit eingefedert als ich damit gefahren bin und die noch drauf hatte. Ich habe ja das M-Sportfahrwerk und das ist ja schon mal von Haus aus 10mm tiefer. Und wie gesagt die ganzen Abnahmebedingungen gelten nur, wenn es sich um Original Felgen und Fahrwerk handelt. Ansonsten sieht das schon wieder gaaaanz anders aus und du musst auf jedenfall ne Abnahme machen. Und ich bin der Meinung, dass man bei 20mm Spurplatten hinten auf jeden Fall was machen muss. Also ich meine du wirst das Radhaus ziehen müssen oder zumindest umbördeln. Da wird kein Gutachter ein Auge zu drücken. Da geht es nicht nur darum, ob der Reifen über die Karosserie hinaussteht, wenn man von oben drauf schaut. Das tut er sowieso. Ist aber in Deutschland erlaubt solange die Lauffläche nicht sichtbar ist. Nein, hier geht es hauptsächlich darum, ob der Reifen am Radhaus schleifen könnte, wenn man voll beladen durch eine Bodenwelle heizt. Und das wird es wenn du den Standardradsatz (275/30R20 Goodyear Eagle F1) von BMW nimmst. Aber wie gesagt teste es, probiere es aus. Würde mich auch mal interessieren. Aber vorfahren zum TÜV musst du auf jeden Fall. Weil diese Spurverbreiterungen wird dann einer Polizeistreife sehr auffallen und dann werden die danach gucken, ob das alles korrekt eingetragen ist.
Grüße Roland