Wie oben beschrieben gibt es zu gar nichts eine Pflicht . Was man macht, ist Geschmacksache, ich selber nutze rft reifen. Bin bei einem stahlproduzierenden Gewerbe unterwegs, da hatte ich schon kleine Erfahrungen mit Fremdkörper im Reifen. Da gönne ich mir die rft lieber .
flaaash : Paragraph laut Google und Artikel Focus:
§ 31b Überprüfung mitzuführender Gegenstände
Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen: 1.Feuerlöscher (§ 35g Absatz 1),
2.Erste-Hilfe-Material (§ 35h Absatz 1, 3 und 4),
3.Unterlegkeile (§ 41 Absatz 14),
4.Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Absatz 2),
4a.Warnweste (§ 53a Absatz 2),
5.tragbare Blinkleuchten (§ 53b Absatz 5) und windsichere Handlampen (§ 54b),
6.Leuchten und Rückstrahler (§ 53b Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2).
Die mitzuführenden Sachen für Standard private pkw sind erste Hilfe set sowie Warndreieck, was in den Paragraphen näher definiert wird. Alles andere das da steht, ist hauptsächlich gewerblich genutzt bzw. aus den Einzel Paragraphen zu entnehmen.
So, nun aber genug Paragraphen für heute
Mfg der Björn