Beiträge von tunerboy

    ....Bei der Fahrerlaubnisbehörde melden
    • Was mir anfangs selbst nicht klar war, ist der Umstand, dass alle Begleiter der Führerschein-ausstellenden Behörde schriftlich mitzuteilen sind. Fährt jemand ohne den offiziell eingetragenen Begleiter ist es, als würde der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.

    Bürokratisches erledigen

    Alle Begleitpersonen müssen in die Prüfungsbescheinigung der oder des Jugendlichen eingetragen werden. Das übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird. Zusätzliche Begleitpersonen später nachzutragen, ist möglich. Die Anzahl ist unbegrenzt.

    DAS war es, was ich oben meinte. War nicht mehr sicher, ob es auf dem LRA aka Führerscheinstelle war, oder ob es bei der Versicherung war. Aber eben ansonsten: Fahren ohne Lizenz. Dass ist extremst scheisse für eine(n) 17-Jährige(n), denn so wirds nix mit "Pappe mit 18"

    Ist zwar schon n paar Tage her, also vielleicht schon gereinigt, aber:
    Neee, bitte nicht mit Bremsenreiniger!!!

    Für Cola und ähnlich klebrig-aggresives Zeugs eine GRÜNDLICHE Dusche mit Kontakt Chemie WL, satt einsprühen, etwas einwirken lassen, nochmals SATT drauf halten. Wenn ausgebaut, vielleicht noch mit Wattestäbchen abputzen.

    Und danach würde ich noch, wenn wieder alles trocken ist, mit Tuner600 (gleicher Hersteller) final reinigen.

    Aber bitte nicht mit Bremsenreiniger, erst recht nicht der für 2,99€ die Büchse - oder gar mit WD40...


    EDIT:
    Gerade gesehen, es gibt WL in violett und grün. Nahm und nehme immer violett. Grün kommt nur auf den Teller

    Von der Ausstattung lässt er ja nicht viele Wünsche offen, und Preislich auch noch OK.

    Nur, wie schon erwähnt, den Unfallschaden würde ich mir zeigen / belegen lassen

    brauchst du nur, wenn du Fahrer unter xxx Jahren ausgeschlossen hast oder eh nur als Fahrer eingetragen bist.

    Begleitetes Fahren ist auch ein anderer Fahrer, der auch schon seinen Führerschein hat. Ob du daneben sitzt oder nicht ist da dann egal, du kannst mangels Pedale ja auch nicht eingreifen.

    Ist keine extra Versicherung, sondern nur andere Bedingungen.

    Zum ausführlichen Statement oben noch ne nicht unwesentliche Anmerkung: "...auch jeder andere Fahrer..."

    Ganz so simpel und austauschbar sind die Begleiter nicht!

    Erstens gibst offizielle Formulare, in welcher jeder Begleiter zunächst eingetragen werden muß, und vom LRA bestätigt, genehmigt (oder Versicherung, weiß ich nimmer so genau), und zweitens dürfen nur Begleiter benannt werden, die in Flensburg clean sind...


    Da wurde schon n riegel vorgeschoben, damit Töchterchen oder Söhnchen nicht mit Hinz und Kunz durch die Prärie reiten

    Stell dir einfach mal ganz enge, parallele Schlitze in Deiner Sonnenbrille vor. Durch diese Schlitze kommen nur Lichtwellen durch, die exakt durch diese Schlitze passen. D.h. nur die, die entlang der Schlitze schwingen. Damit eliminierst du z.B. Reflexionen, die von der Seite kommen.

    Ein LCD Display (nur das Glas drauf) ist ebenfalls polarisiert. Wenn beim LCD-Glas die Schlitze eine andere Richtung haben, kommt das Licht nicht mehr durch, und du siehst nur mehr schwarz. Diesen Effekt hast du natürlich auch, wenn du den Kopf seitlich neigst und die Schlitze deiner Sonnenbrille damit drehst.

    Schön zu sehen, wenn du ein polarisiertes Glas (z.B. Sonnenbrille) über ein anderes polarisiertes Glas (z.B. LCD Display) legst und gegeneinander verdrehst.

    Deswegen gibt es für Fotografie auch zirkulations-Polfilter, da Oftmals die Messungen (Spiegelteflex) durch die Polfilter irritiert wurden.

    Wenn es sowas auch für brillen gibt, würde das erklären, warum man evtl mit hochwertiger Brille noch was sieht, und mit billigen, oder solchen clips wie Arnisie nutzt, eben nicht