....Bei der Fahrerlaubnisbehörde melden
- Was mir anfangs selbst nicht klar war, ist der Umstand, dass alle Begleiter der Führerschein-ausstellenden Behörde schriftlich mitzuteilen sind. Fährt jemand ohne den offiziell eingetragenen Begleiter ist es, als würde der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.
Bürokratisches erledigen
Alle Begleitpersonen müssen in die Prüfungsbescheinigung der oder des Jugendlichen eingetragen werden. Das übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird. Zusätzliche Begleitpersonen später nachzutragen, ist möglich. Die Anzahl ist unbegrenzt.
DAS war es, was ich oben meinte. War nicht mehr sicher, ob es auf dem LRA aka Führerscheinstelle war, oder ob es bei der Versicherung war. Aber eben ansonsten: Fahren ohne Lizenz. Dass ist extremst scheisse für eine(n) 17-Jährige(n), denn so wirds nix mit "Pappe mit 18"