Wenn deine verbauten Reifen Geschwindigkeitsindex H haben ist es soweit richtig. Wenn höher reicht die Achslast minimal nicht.
Geht die Rechnung nicht andersherum?
Lastindex 98 (750 kg) und Geschwindigkeitsindex H (210 km/h) sind gefordert.
Es sind Geschwindigkeitsindex V (240 km/h) drauf, was erstmal erlaubt ist. Der volle Lastindex bei den V-Reifen ist jedoch bei 210 km/h ermittelt. Somit sind es noch immer 750 kg, ich darf jedoch nicht schneller als 210 km/h fahren, so wie auch mit den H Reifen.
Korrekt. Da es den Radsatz, für den Touring nur mit Mischbereifung gibt, ist die markierte Reifengröße nicht relevant. Und da für die Felgen des Satzes (M Doppelspeiche 786M) beim Touring unterschiedliche TN hinterlegt sind, müssen auch unterschiedliche Reifengrößen verwendet werden: 245/45 R19 98V vorne und 275/35 R19 100V hinten. Somit stellt sich die Frage nicht, ob oder ob nicht verewendbar..
Dies Logik kann ich nicht folgen. Es ist doch erstmal unerheblich, was im Ersatzteilkatalog verkauft wird. Wenn eine bestimmte Größe im Fahrzeugschein oder in der CoC eingetragen ist, dann ist sie erlaubt. Wie sonst soll ein Benutzer dies tun?
Bitte, mir geht es hier nicht darum in dieser Diskussion Recht zu behalten. Ich würde diese gerne für mich zweifelsfrei klarstellen. Das ist mir wichtig.
Schau nochmal hin.
Dort steht 1/2. 1 ist die Vorderachse, 2 die Hinterachse.
Ich lese das so, dass der Eintrag 1/2: bedeutet vorne und hinten die gleiche Größe. Ein Eintrag, der vorne und hinten unterscheidet, ist getrennt mit 1: und 2: angegeben.
Oder lese ich das falsach?