Würde ich aus dem Grund nicht machen, weil dann die Kulanz respektive Garantie (auch nach 5 Jahren und > 100T km) flöten ist.
In dieser besagten Info Maßnahme hier stand ja "Verlängerung der Granate für den AGR Kühler auf 12 Jahre" ab Erstzulassung (wenn ich mich recht erinnere). AGR Off wird als Motortuning erkannt (auch, wenn man die CVN anpasst). Wenn Du dann einmal gerbranded bist, wird das mutmaßlich nicht mehr übernommen werden. Aber vielleicht müsste es dann auch nicht mehr übernommen werden.
Genau das war mein Ansatz. AGR- Off.. und es kommt ja nicht mal dazu das Kulanz benötigt wird.
Wenn wir uns mal ehrlich sind. 80% der gelesenen je vorgekommenen Probleme beim G30 waren entweder AGR- Kühler/Ansaugbrücke oder das SCR Adblue System. Die beiden Dinger ausschalten und es kommt nie dazu.
Lg