Beiträge von Klaus

    Immer schön in die AGBs reinschauen.


    Mein Arbeitskollege hat auch gekotzt als er einen Ford kaufte, der im Prospekt noch eine Handschuhfachleuchte hatte, die dann beim Kauf wegespart war.

    Er hatte das Ding dann auch ziemlich weit hocheskalliert und sich vom Anwalt sagen kann, dass dies durch die AGBs abgedeckt war.

    Der hier vielleicht?


    Reduziere deine Filterkriterien, einiges davon ist eh schon Serienausstattung.

    Wenn du statt Andriod Auto auch Apple Carplay akzeptieren kannst, wird die Auswahl auch nochmals deutlich größer.


    Ich selbst würde lieber die Adaptive-LEDs aus dem vorfacelift haben und bin bekennender B58 Fan (also der 3l Reihensechser, der als 540i vermarktet wird), aber das musst du natürlich wissen, wo deine Prios sind.

    Würde mir an deiner Stelle auch etwas verarscht vorkommen, gelinde gesagt. Auch das überaus gnädige Angebot der Fahrzeugrücknahme macht es in meinen Augen nicht besser, da man aus meiner Sicht nicht zu dem unseriösen Geschäftsgebaren steht, sondern sich so rauswinden möchte. Ich finde einfach, dass mangelnde Transparenz Konsequenzen nach sich ziehen sollte, damit der Händler in Zukunft 2x überlegt, bevor es so ein Fahrzeug an den nächsten verkauft.

    Und genau deswegen wird die Rücknahme ja angeboten. Ich denke nicht, dass zwischen Händler und Kunde noch ein gescheites Vertrauensverhältnis ist (was man ja auch mit dem Anwaltsgedanken sieht).


    Von daher würde ich an seiner stelle auf das Angebot der Rücknahme eingehen.

    Richtig, dafür haben die BMW-Händler ja die Rahmenverträge.

    Normalerweise haben sie ein Öl in massen da, welches bei möglichst viele Motoren zugelassen ist.

    Rechtsbeistand macht es nicht leichter.

    Überlege dir, ob du mit den Fehlern für diesen Preis leben kannst oder nicht.

    Der Händler hat sich wohl überlegt, dass er das Auto auch mit diesen Beschädigungen für den gleichen Preis gut verkaufen kann.