Kenne nur die Ansicht und fragte ja deswegen. Vermutlich vermisse ich das deswegen nicht.
Es sah so ähnlich wie das "cover flow" vom iPod aus, falls du das noch kennst.
Kenne nur die Ansicht und fragte ja deswegen. Vermutlich vermisse ich das deswegen nicht.
Es sah so ähnlich wie das "cover flow" vom iPod aus, falls du das noch kennst.
Aha, wußte ich doch, dass es vorher funktionierte, wundere mich also zu Recht!
Mein BMW Händler hat erst so getan, als ob es das nie gegeben hat und danach behauptet, dass dies ein zubuchbarer dienst wäre (da gerade meine Abos ausgelaufen waren).
Aus meiner Sicht zwei billige Ausreden, da er sich nicht drum kümmern möchte oder zu wenig Ahnung von dem System hat um es zu tun.
Nachdem ich die anderen Probleme auch direkt mit BMW gelöst habe und ohne ihn, werde ich mal versuchen, ob es diesbezüglich auch geht.
Ein Reset des MMIs hat auf jeden Fall nicht geholfen.
Naja, Touch ist „modern“ und Kostengünstig.
Erinnert etwas an den Hype der Sensortasten in den 80ern.
…zum Glück kam der Mist damals nicht in die Autos.
Etwas ohne haptisches Feedback ins Auto zu bauen führt nur dazu, dass der Fahrer unnötig von der Straße den Blick abwendet
Ja, die gab es bei mir vor dem I-Stufen update auch, ist jetzt weg bzw. nur noch auf der Festplatte
Das geht leider erst mit dem Facelift.
Du hast jedoch ein älteren G30/G31
… und in 10 Jahren wissen wir, ob dein Scheinwerfer durch das weniger vergilbt als meiner
Mir wurde gesagt, dass man nach dem Reset das Auto verriegeln muss und warten muss.
Der Reset und die Neuinitialisierung waren erst später abgeschlossen
Das Keramikversiegeln wird wohl unter Beschichten fallen, oder?
Ja, das einzige was mich bei USB nervt ist:
- Man kann Ordner nicht incl. unterordner abspielen
- Nach einem Ordner spielt er nicht automatisch den nächsten Ordner
- Man kommt nicht in den überliegenden Ordner und muss sich wieder vom Hauptverzeichnis durchklicken.
Ansonsten ist die USB-Wiedergabe perfekt, incl. Videos und mp3-thumbnails.
"Wenn die Abdeckscheibe Bestandteil der Bauartgenehmigung ist (das ist in der Regel der Fall), darf diese nicht durch Aufbringen von Lacken, Bearbeiten oder Beschichten oder ähnlichem verändert werden. In diesem Fall erlischt die Bauartgenehmigung und ist erneut nachzuweisen und durch eine separate Kennzeichnung auszuweisen. Der Scheinwerfer ist ein Bauteil/selbständige Technische Einheit und damit führen Veränderungen an diesem zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis."