Und wenn im Kaufvertrag steht, Gekauft wie gesehen, oder Ausschluss von Garantie oder Gewährleistung wegen kauf von Privat, hast Du keinen Stich
fast richtig, es gibt eine Ausnahme, die "arglistig verschwiegenen Mängel" (siehe #6), geregelt in § 442 BGB - das muss man aber als Käufer nachweisen und daher der ganze Terz