ja, z.B. RE: Pulsierendes Brummen ab 90 km/h ... weitere Beiträge zu dem Thema gibt's hier im thread wie z.B. RE: Vibrationen bei höherer Geschwindigkeit (uvm.)
Beiträge von MaxM
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denn im Radlagergehäuse ist ja eine Zentrierung vorhanden
die aber mitunter nicht hilft, da es bei einigen Felgenmodellen ein Spiel gibt und das Rad dann nicht mittig sitzt; wurde hier im thread (meine ich, kann auch ein anderer gewesen sein) von einigen usern so diskutiert.
Ob es bei mir jetzt explizit an den Zentrierhilfen, den reibwerterhöhenden Scheiben, an der Reinigung oder einem Mix von allem lag, kann ich nicht sagen; ist für mich aber auch nebensächlich, Hauptsache die Vibrationen sind weg
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Falls ja, hat jemand eine Teilenummer?
wenn Du uns Dein Modell verrätst (z.B. Signatur) ...
https://www.leebmann24.com/de/de/collection/catalog-10000?q=t%C3%BCrgriffbeleuchtung
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Bei den Sommeschlappen hab ich zwischen 115 und 135 km/h Vibrationen
Kurzversion: ist weg
Ausführlich: Lösung wie hier im thread schon vorgestellt, d.h.
- vor dem Wechsel Felgen und Auflage gereinigt (die Alternative die ich im thread #272 verlinkt hatte ist zu grob, die besser nicht nehmen, aber die grauen Scheiben hier sind perfekt)
- zur Montage die BMW-Zentrierhilfen nutzen (und zwar alle drei; ist etwas fummelig, gerade bei den schwereren 275ern hinten aber es geht)
- Reibwerterhöhende Scheiben verwendet
- Räder mit 140 NM angezogen, Luftdruck 2,9 bar, Reifenenstellung: Sommer, teilbeladen, Comfort
Ich weiß, gibt Stimmen hier im thread die sagen obiges hat geholfen, andere sagen es hilft nicht ... wie dem auch sei, bei mir ist es jetzt weg und das ist gut so
lass mich mal wissen ob die Zentrierhilfe was bringt
die einen sagen so, andere so ... ich bin fein damit, da ich jetzt die Vibrationen nicht mehr hab
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Was könnte das sein ?
bei der knappen Beschreibung einiges ... aber wieso siehst Du einen Zusammenhang zur "Rehbremsung" wenn Du eh nicht angeschnallt warst (und der Gurt damit aufgerollt) ?
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Schlüssel (Taste Heckklappe) defekt?
Was passiert beim zweiten Schlüssel, das gleiche?
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Und wenn im Kaufvertrag steht, Gekauft wie gesehen, oder Ausschluss von Garantie oder Gewährleistung wegen kauf von Privat, hast Du keinen Stich
fast richtig, es gibt eine Ausnahme, die "arglistig verschwiegenen Mängel" (siehe #6), geregelt in § 442 BGB - das muss man aber als Käufer nachweisen und daher der ganze Terz
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Also solange das Dach zu ist herrscht Ruhe.
dito
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ob es einem das Wert ist muss man natürlich selber überlegen
uff, das ist eine überraschend hohe Summe
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Auch dann ist nicht zu beweisen, dass der Fehler schon beim Vorbesitzer vorhanden war.
selbstverständlich ist das möglich, daher ja präferiert das ganze über eine neutrale BMW-Werkstatt auslesen lassen und nicht selbst dran rumdoktern (wenn man den Weg der justitabel verwertbaren Beweisfindung gehen oder sich zumindest offen halten will).
Natürlich kann man viel selbst machen, keine Frage, und ich hoffe für M550i2018, dass sich mit Batterie abklemmen alles in Wohlgefallen auflöst und die Ausfälle verschiedenster Assistenzsysteme damit Geschichte sind, aber falls nicht hat man nicht von Beginn an einen Stockfehler gemacht