Casus knacksus ist hier wohl der "Tragfähigkeitsabschlag bei hoher Geschwindigkeit". Wie auch von "Chris_Do" bereits gepostet.
Ein Reifen "98H" hat seine volle Tragfähigkeit (750 kg) bis zu seiner höchsten zulässigen Geschwindigkeit (210 km/h).
Ein Reifen "98V" hat seine volle Tragfähigkeit (750 kg) ebenfalls nur bis 210 km/h, darüber hinaus verringert sich seine Tragfähigkeit.
Z. B.:
Bei 220 km/h: 97% von 750 kg => 727,5 kg
Bei 230 km/h: 94% von 750 kg => 705,0 kg
Quelle:
Siehe Anhang bzw. hier: Abschlag bei ...
Da z. B. mein G31 eine max. Achslast an der HA von 1430 kg (pro Rad/Reifen: 725 kg) hat, dürfte ich mit dem Reifen nur knapp über
220 km/h fahren, da seine Tragfähigkeit darüber hinaus unter 725 kg sinkt.
Da mein G31 aber eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h hat, ist dieser Reifen für mein Fahrzeug nicht zugelassen.
Einfach nur langsamer fahren gilt hier aber wohl nicht als "Ausrede".
Hier gilt anscheinend wie beim Vorhandensein einer AHK:
Egal ob ich sie nutze oder nicht, die Erhöhung der Achslast muss bei der Rad/Reifen-Wahl berücksichtigt werden!
Edit:
Anders als bei H-Reifen, die generell nur bis 210 km/h zugelassen sind, darf ich wohl bei V-Reifen nicht einfach einen kleinen "max. 210 km/h"
Aufkleber ins Auto pappen und glauben jetzt ist alles rechtlich zulässig!
Ich dürfte offiziell einen Reifen "100V" fahren, aber diese Eigenschaftskombi gibt es wohl nur bei Reifen "245/18 Zoll" und "275/20 Zoll".
Zumindest habe ich keine Reifen "245/19 Zoll" damit gefunden.
Das sind meine Erkenntnisse nach langem nachträglichen Recherchieren bzgl. Winterräder-Möglichkeiten für meinen G31.
Fundierte Korrekturen sind jederzeit willkommen.
P.S.:
Ich fahre (max. 220 km/h ) im Winter trotzdem rundum (4x) 245/40 R19 98V Michelin Pilot Alpin 5 (nonRFT), da ich erst nach
dem Kauf "schlauer" wurde.
Und zur HU muss ich immer erst im April, nach dem Wechsel auf die Sommerräder.