Der Mitarbeiter vom TÜV (kein Prüfer, vermutlich nur Hotlinemitarbeiter) meinte am Telefon, das ich die Tieferlegung 2x eintragen lassen muss.
1x mit Winterrädern und 1x mit Sommerrädern, wegen unterschiedlichem Geschwindigkeitsindex.
Da war dann wohl der Lehrling am Telefon. Der Geschwindigkeisindex hat absolut nichts mit einer Eintragung des Fahrwerks zu tun.
Davon abgesehen würde ich persönlich auf einem 5er keine H-Reifen zusammen mit dem Aufkleber auf dem Lenkrad fahren.