Das ist ja auch kein Rückruf im eigentlichen Sinn, sondern "nur" eine Service Info.
Diese Info ist wohl nur bei Fahrzeugen hinterlegt, bei denen der AGR Kühler noch nicht gewechselt wurde, oder eine ältere Revision vor 2019 ist.
Es gibt anscheinend Fälle, bei denen das Pflichtupdate noch nicht durchgeführt wurde und beides aufgeführt ist.
Ich hab das Update schon und darum eben nur diese Info.
Den wahren Grund oder Auslöser für dieses "großzügige Entgegenkommen" werden wir nicht herausfinden, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass es eine Art Deal zwischen KBA und BMW gibt.
Immerhin ist das ja mit dem Thema Pflichtupdate Ansaugbrücke, Verkokung und zündfähige Ablagerungen eng verwandt und möglicherweise macht das KBA für den AGR Kühler (noch) keinen separaten Rückruf auf, da das ja praktisch ein Themenkomplex ist, wenn sich BMW "freiwillig" verpflichtet, bei Fehlern kostenlos auszutauschen und Folgefehler zu beseitigen.