Beiträge von fishermans

    OK, danke für die Aufklärung.

    Bzgl. des Innenspiegels würde ich den Auftrag an den :) vergeben. Dann muss er sich kümmern, dass der richtige Spiegel bestellt wird. Dann hast Du auch Gewährleistungsanspruch. Ferner muss vermutlich der FA geändert werden und dein Fahrzeug entsprechend codiert werden. Zumindest wird das im 1er Forum diskutiert. Wenn Du die Möglichkeiten nicht selbst hast und keinen Codierer kennst, wirst Du evtl. Fehlereinträge nach dem Wechsel haben.

    https://www.1erforum.de/thread…roeffner-codieren.332057/

    Ich würde vermuten, dass 441 richtig wäre.

    Am besten, Du gibst Deine VIN bei einem der Online-BMW-Teilehändler ein (z.B. Baum, Leeebmann24,...) und findest heraus, welcher aktuelle Innenspiegel verbaut ist. Der müsste demnach ja EC / LED / FLA sein, falls es den gibt. Sonst beim Händler nochmal ansprechen.

    PS: Ich habe noch nie einen GTO fähigen Innenspiegel mit einem meiner Tore koppeln können. Bin vielleicht einfach zu blöd dazu. Zur Zeit ist ein Hörmann Tor verbaut.

    Ich trete so etwas Immer an die Werkstatt ab. Dann rechnet BMW direkt mit der HUK ab.

    Wenn die HUK die Freigabe nicht erteilt, würde ich zum Verkehrsrechtsanwalt gehen und die Sache von ihm regeln lassen.

    Bzgl. KVA: Wenn die HUK ein Gutachten haben möchte, darfst Du Dir selbst einen Gutachter aussuchen. Die Kosten dafür werden ebenfalls der HUK belastet.


    Bei Scheiben würde ich immer auf ein Originalteil bestehen. Bin mir nicht sicher, ob Carglass auch OEM Teile verbauen kann.

    Kann sich ja nur um Lackarbeiten handeln, oder? Fallls die in einer Fremdwerkstatt gemacht werden, kann das schon Einfluß auf den Restwert des Fahrzeugs haben.

    Oder halt ein Einbruch ins Auto mit Diebstahl von Navi usw. Dann kommt eh nur BMW in Frage wegen der Elektronik. Hier tauscht eine Fremdwerkstatt nicht mal mehr die Batterie weil das schon Probleme gemacht hat.

    Sofern eine Rechtschutzversicherung vorliegt würde ich zu einem Anwalt gehen.

    Selbst ohne Rechtsschutz hat man Anspruch auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung dann auch noch blechen darf, wenn man keine Teilschuld hat.

    Wenn man von einer BMW-Fachwerkstatt oder -Händler einen KVA erstellen lässt, bekommt man die Kosten aufgeschlüsselt. Ob nun durch eine Versicherung gezahlt oder selbst, spielt keine Rolle. Es gibt also keinen Versicherungs-Stundensatz.


    Die HUK hat keinen Anspruch darauf, die Preise, die sie höchstens zahlen möchten, vorzuschreiben und darüber hinaus die Zahlungen zu kürzen. Dazu hat an3k bereits eine Latte von Urteilen aufgelistet und auch ich habe dazu weiter oben verschiedene Links angegeben. Die HUK ist da nicht im Recht!



    Der Begriff "betrügerisch" beschreibt Handlungen, Verhaltensweisen oder Absichten, die darauf abzielen, andere zu täuschen, um einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen. Im Allgemeinen bezieht sich „betrügerisch“ auf Aktivitäten, die darauf ausgelegt sind, andere durch Täuschung, Irreführung oder Manipulation zu schädigen oder zu benachteiligen.

    Betrügerisch ist, trotz des vollen Bewusstseins darüber, dass sie die Stundensätze nicht vorgeben können, trotzdem so zu tun, als ob das ihr gutes Recht sei! Sie sind X Mal dazu verdonnert worden und tun es immer wieder. Das ist betrügerisch, weil nicht jeder sich dagegen wehrt und letztlich aus eigener Tasche etwas für einen unverschuldeten Schaden zahlt, obwohl er gar nicht dazu verpflichte wäre.


    Die Mietwagenpreise für Ersatzwagen sind zwischen den Verbänden ausgehandelt worden. Doch auch das vergisst die Versicherung kurzerhand.

    Das ist so nicht korrekt. Die Reparaturkosten sind am Ende dass was den Schaden darstellt. Daher ist der Beschädigte durch den Paragraphen dazu aufgefordert, den Schaden nicht künstlich in die Höhe zu treiben durch überhöhte Stundensätze zum Beispiel.

    Dem widerspreche ich. Denn wenn ich mein Fahrzeug zum Ölwechsel bringe, zahle ich die gleichen Stundensätze. Hier treibt also keiner aktiv die Preise hoch. Die HUK indes ist für ihre "Methoden" sehr gut bekannt und das weiß sie auch.
    Was die HUK hier versucht, ist betrügerisch.

    Noch ein Nachsatz zur Schadenminderungspflicht:

    Bei Werkstatt-Ersatzfahrzeugen kommt der Einwand relativ häufig. Denn wenn der Leihwagen nicht regelmäßig bewegt wird, können Taxifahrten günstiger sein, weshalb dann der meist saftige Preis von mehreren 100€/Tag von der Versicherung abgelehnt wird. Man muss also darauf achten, dass das Ersatzfahrzeug min. 30-35km / Tag auf den Tacho bekommt.
    Ich würde daher vorher empfehlen, mit der Werkstatt auch den Preis des Leihwagens zu besprechen und ggf. auf einen Werkstatttarif bestehen.

    Das schreibe ich aus leidiger Erfahrung. Bei waren 19km / Tag nämlich zu wenig. Vgl: https://www.limmer-reutemann.de/mietwagen-nach-unfall

    Das ist kein Trick, dass ist die Pflicht eines jeden Geschädigten. BGB 254


    Wiki


    Richtig. Gleichzeitig heisst das aber in diesem Fall nicht, dass die Versicherung die Werkstatt unter dem Vorwand der Schadenminderungspflicht vergeben kann, es sei denn, das Fahrzeug ist auch zuvor in freien Werkstätten zur Inspektion gewesen.

    Ferner ist hier klar und deutlich erst in diesem Jahr zu geurteilt worden. Das Werkstattrisiko trägt der Schädiger: https://www.datev-magazin.de/n…g-werkstattrisikos-115518