Dein Fall wäre interessant, was da der genaue Hintergrund war random in dem Raum zu werfen, "die zahlen nicht" halte ich für etwas dünn.
Sonst ist die HUK eigentlich sehr bekannt dafür, sich maximal quer zu stellen, wenn es ums Zahlen geht. Nun ist der Vertrag aber eh abgeschlossen und mindestens dieses Jahr muss die ADAC halt "reichen".
Lange Geschichte. Es ging letztlich um einen Steinschlag am LED-Scheinwerfer meines G32 (KVA >3K).
Kurz zusammengefasst:
DAS SCHREIBT DIE ALLIANZ AUF DER WEBSEITE, bzw. hat es damals so geschrieben:
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Danach sollte ein STEINSCHLAG abgedeckt sein. In den Versicherungsbedingungen hingegen gibt es den Passus "Steinschlag" nicht sondern es gibt nur den Ausdruck "Glasbruch", da nicht die Ursache versichert ist sondern das Resultat. Gestritten wurde darum, ob bei einem Steinschlag ein Riss (Bruch des Glases) entstanden sein muss, oder ob auch ein Ausbruch aus dem Glas (auch Kunststoff) ebenfalls ein Glasbruch ist. In meinem Fall hat ein Stein eine Kerbe in den Scheinwerfer gehauen. Da es aber keinen Riss gab, haben sie nicht gezahlt. Aus meiner Sicht ist das ein klarer Verstoß gegen das UWG, wenn sie o.g. Texte der Öffentlichkeit präsentieren. Klar kann man die Auffassung vertreten: Nur die Versicherungsbedingungen sind Vertragswerk, richtig. Doch "Glasbruch" ist dort nicht definiert! Es ist eine Schweinerei, dass sie selbst Webseiteninhalte wie o.g. zur Kundengewinnung betreiben, wo schlicht und ergreifend Dinge erzählt werden, die nicht stimmen!
Zunächst wollten sie nicht mal einen Gutachter schicken. Alleine bis ich dann das Gutachten meines eigenen Schadens auch sehen durfte, musste ich erst Gerichtsurteile raussuchen, die belegen, dass ich das Recht dazu habe. Toll, wenn man eine Ablehnung erhält ohne zu sehen, was der Gutachter denn nun da reingeschrieben hat. Bei Kaskoschäden hat die Versicherung nämlich das Recht den Gutachter zu wählen. Daher war der Herr natürlich im Auftrag des Herrn unterwegs - mit Allianz-Visitenkarte. Erst nach meiner Antwort kam das Gutachten geschwärzt.
Nach dem Gutachten und Ablehnung der Kostenübernahme bat ich um das Gutachten. Abgelehnt. Sei nicht für Kunden gedacht.
Dann fragte ich eben anders danach:
... hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum ..., mir Einsicht in das Gutachten Ihres Mitarbeiters XYZ gemäß § 810 BGB zu gewähren.
Ablehnung Einsichtnahme durch Allianz aka ADAC:
Unseres Erachtens ist der Bericht zur Besichtigung nicht als Urkunde iSd § 810 BGB einzuordnen, da der Bericht
eben nicht im Interesse des Versicherungsnehmers errichtet wurde.
Eine Urkunde ist nur dann als im Interesse einer Partei errichtet anzusehen, wenn sie zumindest auch dazu bestimmt
ist, dieser als Beweismittel zu dienen oder doch zumindest ihre rechtlichen Beziehungen zu fördern.
[Vergleiche AG Gladbeck, Urteil vom 02.01.2019 - 12 C 266/18 und LG Berlin, Beschluss vom 13. 3. 2001 (7 O
76/00)]
Dies ist bei dem Bericht zur Besichtigung aber nicht der Fall. Dieser dient nur uns, um sich Klarheit über den
Schaden, dessen Umfang und Bewertung verschaffen zu können. Dass es aber auch zugleich dem Versicherungsnehmer
dienen sollte, ist nicht erkennbar.
Antwort von mir:
Ihrer Auffassung, mir das Schadengutachten mit Verweis auf 12 C 266/18 und 7 O 76/00 nicht zur Einsichtnahme vorzulegen, widerspreche ich.
Bezugnehmend auf das Urteil vom 09.12.2011, LG Oldenburg, Az: 13 0 1604/11, besteht ein berechtigtes Interesse beider Seiten auf das von Ihnen in Auftrag gegebene Schadengutachten. Wie Sie dem Urteil entnehmen können, schließt sich die Kammer dort dem Urteil aus 7 O 76/00 eben genau nicht an.
12 C 266/18 ist in einem völlig anderen Zusammenhang zu werten. Es geht hier nicht darum, eine Manipulation zu unterstellen oder zu widerlegen, sondern vielmehr darum, den Schaden auf sachkundiger Basis zu bewerten. Daran habe ich ebenso ein Interesse wie Sie als Leistungspflichtiger.
Sollten Sie also nichts zu vertuschen und zu verschleiern haben, besteht auch kein Grund, mir das Gutachten vorzuenthalten.
Ich weise auf die Schadenminderungspflicht hin, die nicht nur für mich als Kunde gilt.
Ich gebe Dir Recht, dass HUK genau den Ruf hat. Aber wenn Versicherer sich im Schadenfall querstellen, kann man gleich den billigsten nehmen. Das mache ich seit dem beim Auto auch. Vorher ADAC Premium, nun HUK. Wenn man bei TrustPilot schaut, gibt es eigentlich keinen, wo man ein gutes Gefühl hat. Da freut man sich ja schon, wenn da eine 3 vorm Komma steht.
Früher war die ADAC Autoversicherung gut und kompetent als sie noch im Hintergrund die Zurich-Versicherung hatten. Seit der Umstellung auf Allianz und Callcenter ohne Kompetenz in Sachen Kundenbetreuung ist der Laden in meinen Augen schlicht weg nicht mehr tragbar.
Bei der Versicherung des Neuen habe ich ihnen noch mal eine Chance gegeben, mir ein Angebot zu machen. Als Neukunde bekam man anständig Rabatt. Dann habe ich da angerufen und ihnen gesagt, sie mögen mir bitte ein Angebot für Neukunden machen, da ich ja nun die freie Wahl habe, das neue Auto bei ihnen oder beim Wettbewerb anzumelden (Neuvertrag). "Ich sei ja als Kunde nicht neu". Als ich erwiderte, dass ich dann nicht mehr "Kunde" bin, zuckte sie mit den Achseln. Hätte ich ein weiteres Fahrzeug angemeldet, hätte ich den Neukundenrabatt natürlich bekommen, so nicht, warum auch immer. Nun bin ich eben nicht mehr Kunde und schließe Allianz für alle Zeiten aus. Haus, Auto, BU uvm..
Aber Du wirst vermutlich (aus eigener Erfahrung) am Ende des Jahres sehen, was ich meine, wenn die XX% Erhöhung kommen, weil der Nepper-Schlepper-Bauernfänger-Neukunden-Rabatt wegfällt. Jedes Jahr da anrufen und sagen: "Hey, Neukundenrabatt oder ich bin weg". Da hatte ich dann auch keinen Bock mehr drauf. Mach Dir den Spaß und klick bei Deiner Erhöhung am Jahresende die Berechnung bei denen durch ohne deine Altvertragsnummer anzugeben. Du wirst den Unterschied sehen! Die Preiserhöhung teilen sie Dir so um den 30. November mit.
Das ist übrigens bei der HUK nicht so.