Danke für deine Hilfe und was ich noch fragen wollte, stimmt das das die Folierung und andere Felgen als Tuning gilt und ich somit keine Garantie mehr habe?
Andere Felgen haben nur Auswirkungen, wenn es um Gewährleistungsansprüche am Antriebsstrang geht, also z.B. ein defektes Verteilergetriebe, Unwuchten beim Bremsen, ausgeschlagene Achsteile uvm,
Folierungen (Scheiben oder Karosse) analog dazu für die betreffenden Teile: z.B. Rostschutzthemen könnten ein Problem darstellen, wenn die Karosse foliert wurde.
In Falle Deiner hier beschriebenen Situation sollte einem Gewährleistungsanspruch nichts im Wege stehen, wenn das Fahrzeug nach Herstellervorgaben rechtzeitig bei BMW gewartet wurde.
Dein o.g. Problem ist i.d.R. die Folge eines Softwareupdates. Daher würde ich diese Instandsetzung reklamieren und sie bitten, den Fehler zu beheben. Die von mir oben beschriebene Maßnahme ist schnell gemacht und bedarf keiner Ersatzteile. Allerdings möchte die Werkstatt diese Kosten dafür natürlich ersetzt haben, weshalb sie vermutlich eine Freigabe von BMW München brauchen, damit sie mit München abrechnen können. Falls München nun vorschlägt, die KAFAS Einheit zu tauschen, müssen sie halt die KAFAS Einheit tauschen. Wenn Du allerdings eine Werkstatt hast, die pragmatisch vorgeht, hilft mein Hinweis. Ein Versuch ist es wert.