Beiträge von fishermans

    So sagte man Dir. ;)

    Das Problem ist aber vielleicht auch Pfusch beim Tausch des AGR Kühlers im September.
    Hier ist das schön beschrieben.

    Du brauchst für die eine Seite einen Buchsengehäuse (das sieht so aus wie der jetzige Stecker an der Rückleuchte). Die TN habe ich gerade nicht parat.

    Für die andere Seite ein Buchsensteckergehäuse. Hab gerade mal draufgeschaut, die TN ist 6 913 535. Das das Reparaturteil uncodiert.

    Ich habe als Kabellänge zwischen den Buchsen ca. 20cm gemacht. Das ist sehr großzügig, es würden wohl auch 10cm reichen.


    Ich habe auch gleich die unterschiedliche Belegung der Kabel zur Rückleuchte gemäss EBA umgepinnt. D.h. man muss nichts am original Kabelbaum umpinnen.

    SUPER! Tausend Dank!

    Laut EBA benötigt man 12m Kabel (7m + 5m). Laut Leebmann24 und auch nach Rücksprache mit ihnen liefern sie 10m. Das sei die Vorgabe laut ETK. Auf motor-talk hat jemand eine Rechnung gepostet, wo auch 10m in Rechnung gestellt wurden. Wieviel Meter Kabel sind denn nun korrekt?

    Dallas
    Welche Stecker benötige ich für die Adapterkabel?

    Das habe ich auch schon anders erlebt.

    Trotz Service in der Freien Werkstatt keine Probleme bei BMW in Kulanzfällen.


    Viele Grüße

    Gerhard

    Das mag für die Batterie des TMC gelten (Notrufsystem), evtl. noch für das AGR, eher nicht für Schäden am Motor oder dessen Anbauteilen. Dein Glück in allen Ehren, Gerhard, aber allgemeingültig ist das leider nicht.

    Zunächst mal muss man unterscheiden zwischen der Sachmängelhaftung aka BMW Gewährleistung, die 3 Jahre ab Erstzulassung läuft, und Kulanz (i.d.R. bis 5 Jahre nach Erstzulassung und manchmal in Teile auch länger). Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf mal außen vor gelassen, Garantieversicherungen ebenfalls ausklammert.
    Bzgl. der Gewährleistung gab es mal ein höchst richterliches Gerichtsurteil, nachdem der Gewährleistungsanspruch nicht verwehrt werden darf, wenn das Fzg. nach Herstellervorschrift gewartet wurde - unabhängig davon, in welcher offiziellen Werkstatt das durchgeführt wurde. Selbst durchgeführte, nicht dokumentierte Inspektionen zählen natürlich nicht dazu.


    Das zweite und entscheidendere ist die freiwillige Leistung seitens BMW, die nach Einzelfall entschieden wird (Kulanz). Hier kann es von 100% Kostenübernahme über die anteilige Kostenübernahme bis hin zur Ablehnung kommen. Abgelehnt wird abhängig vom Bauteil regelmäßig, wenn das Fzg. nicht lückenlos und fristgerecht bei BMW selbst in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde. Das kann man in vielen Post lesen und wird hier auch noch mal bestätigt: ADAC


    Rückrufmaßnahmen sind davon nicht betroffen. Ob man sie allerdings mitbekommt, ist dann i.d.R. fraglich.


    Fragt euch daher selbst:
    - Auto 5 Jahre alt, 120T km gelaufen

    - Großer Service bei BMW: 800€ (OEM Teile), Freie 500€ (u.U. keine OEM Teile)
    - Dann Turboladerschaden: Kostenpunkt 4.000€
    - BMW Kulanzantrag: Warum sollte BMW diesen Schaden auf Kulanz übernehmen? Wer stellt den Kulanzantrag bei der AG denn? Der Vertragshändler, der den Service nicht durchführen durfte, weil ich - überspitzt gesagt - als billiger Egon, Schwabe, Schotte, usw. zu Hans Wurst gefahren bin und dort ein nicht bekanntes Öl eingefüllt wurde (BMW LL04 Freigabe hin oder her)? Sprich: Der Vertragshändler, bei dem ich aus Kostengründen nicht mehr Kunde bin? Ein anderer, wo ich nie Kunde war und der sieht, dass ich vermutlich auch den nächsten Service wieder bei Hans Wurst machen lasse, weil ich dort vermeintlich 200€ sparen kann? Eher nicht so! Das erste, was passieren wird, ist sich die Fahrzeughistorie anzuschauen. Kommt dabei raus, dass Services nicht in der Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, macht die Vertragswerkstatt i.d.R. gar nicht erst weiter, auch nicht, wenn einem die Tränen kommen oder man 12 Kinder zu ernähren hat. Es ist wie eine Versicherung: Ob sie zahlt, sieht man erst, wenn der Schadenfall eintritt. Nichts muss, alles kann. Bitte selbst testen.


    Nächster Punkt - Versicherungsschaden:
    Eine fiktive Abrechnung nach KVA einer Vertragswerkstatt - um den Schaden dann vielleicht bei einem freien Lackierer selbst zu beauftragen - wird nur dann mit den Kostensätzen der Vertragswerkstatt akzeptiert, wenn das Fzg. auch nachweislich dort gewartet wurde. Habe ich selbst erlebt. Ich musste dazu bei einem unverschuldeten Parkschaden der Leasinggesellschaft (nicht BMW FS) nachweisen, dass das Fzg. wirklich in der Vertragswerkstatt gewartet wurde. Die generische Versicherung wollte nicht vollumfänglich zahlen trotz offiziellem, unabhängigen Sachverständigengutachten. Da ein Fzg. der Leasing gehört, können sie die Werkstatt vorschreiben. In meinem Fall wurde "Ernst Bill Ig" vorgeschrieben und mutmaßlich fiktiv abgerechnet.

    Oder: Vorher bei Hans W. gewesen, dann mit Haftpflichtschaden zu BMW: Die Versicherung kann in dem Fall die Rechnung auf das Niveau von Hans W. kürzen. Bei großen Versicherungsgesellschaften wie HUK, Allianz, AXA usw. wird immer ganz genau geschaut, wie man Kosten sparen kann (legal und illegal). Auch hier wieder: Nichts muss, alles kann.

    Letzter Punkt - Wiederverkauf:
    Ich persönlich sortiere alle Fzg. aus, die nicht ausnahmslos in einer Vertragswerkstatt gewartet wurden und bin damit nicht alleine. Warum soll ich das gleiche zahlen, wenn ich nicht weiss, wer Hans W. ist? Wieso soll ich ohne Werkstattbindung zu einer freien fahren, um einen Versicherungsschaden regulieren zu lassen, obwohl ich sonst immer zur Vertragswerkstatt fahre.


    Der einfachste Weg um Kosten zu sparen, ist ein gutes, langjähriges Geschäftsverhältnis zu einer Vertragswerkstatt mit persönlichem Ansprechpartner, der einen kennt, und damit ggf. die ebenfalls kulante Regelung, ein paar Originalteile und/oder das OEM Öl vielleicht selbst zu beschaffen und/oder den Teil des Mehrbetrages vielleicht vorher schon monatsweise an die Seite zu legen, wenn man es nicht mal gerade so wuppen kann.


    Alternativ bietet sich in manchen Fällen auch "BMW Service Inklusive" an, meist gibt es da zur Black Friday Week im November attraktive Angebote. Kann man im Connected Drive Portal jederzeit prüfen, was das kostet. Risiko: Auto wird verkauft, Auto wird geklaut, Auto hat Totalschaden, Nutzungsverhalten ändert sich.


    Meine Erfahrungen:

    Ich persönlich bringe kein Öl mit und sehe es als Schmerzensgeld an, um ein schönes Auto zu fahren. Dafür bin ich immer gern gesehen und hatte nie Probleme mit Kulanzanträgen. Reparaturkosten bei einem 11 Jahre alten 118i E81 mit Steuerkettenschaden: 0€. Auch der war immer bei BMW zum Service, selbst in dem Alter. Hier hatte ich z.B. das Glück, dass es wegen des Bremskraftverstärkers eine mir bis dahin unbekannt Rückrufaktion gab, in dessen Rahmen die I-Stufe hochgepatched wurde und die Längung der Steuerkette eine Rolle spielte. Wäre ich wieder zu Herrn Wurst gefahren, hätte ich 1.750€ löhnen dürfen. Ebenso zu nennen die Zündspulen bei N43 Motoren, die irgendwann bei einem Ölservice einfach zusätzlich kostenlos getauscht wurden, da es eine Maßnahme gab. Rechne ich das mal kurz zusammen, ist die Vertragswerkstatt die deutlich bessere Wahl gewesen.

    Beim F11 535xd hatte ich folgende Kulanzleistungen:
    - 2x NOx Sensor à 750€
    - 1x Ölwechsel am VTG 100€

    - 1x ein neues VTG: 4.000€
    Summe also knapp 5K€.

    Kennt denn jemand im Raum Frankfurt/Main-Taunus ne empfehlenswerte Werkstatt, die den ganzen Kram in gleicher (oder besserer ?) Qualität zu einem spürbar günstigeren Preis hinbekommt ?


    Man kann all die Argumente drehen und wenden. Für mich bleibt es Wucher. Wer kann denn mal eben €700,- hinblättern für vergleichsweise wenig Arbeit !?

    Zur Frage wegen einer Werkstatt in F kann ich nichts sagen. Komme nicht von da.

    Man sollte nur im Kopf behalten, dass man solange, bis das Fzg. 5 Jahre alt ist (oder ca. 100T km gelaufen hat), in den sauren Apfel beißen sollte, damit man im Falle eines Defektes noch eine gewisse Chance auf Kulanz hat.
    Daher besser ein paar Originalteile günstig besorgen und mitbringen, wenn das seitens der Werkstatt i.O. ist. Bei mir geht das, ist aber nicht überall so.

    Relevant dabei ist nur die Preisdifferenz zwischen Vertragswerkstatt und freier Werkstatt bezogen auf den Zeitraum, den man dann wieder Ruhe hat. Wenn der Service also nicht 700€ sondern nur 500€ kostet, sind es 8,33€ / Monat Ersparnis (bei 24 Monaten) oder anders herum 8,33€ / Monat (= 1.5 Weizen, eine Schachtel Kippen, 1 Glas Wein oder What Ever) für eine Chance auf Kulanz.

    Muss jeder selbst wissen.

    Puh..also ich komme damit wunderbar klar, und es gibt ja nicht viel zu fummeln und wenn ich auf der AB bin oder mich auf den Verkehr konzentrieren muss, dann sage ich BMW stelle die Heizung auf 20 Grad,oder was auch immer und es funzt:-)

    ich denke das ist jammern auf hohem Niveau, aber klar jeder hat ein anderen Geschmack und langjährige Eigenschafften, die Er sich angelernt hat und manche davon sind schwer umzustellen oder bedürfen ihre Zeit.

    Habe kein "Hey BMW". Karre zu alt. Geht auch: "Hey BMW: WISCHEN!"?