Du musst dir vorab dein COC genauestens anschauen, da ist die Achslast vermerkt und auch der Zusatz bei Anhängerbetrieb.
Wenn du keine AHK hast, musst du nur den Wert bei Achse 2 durch 2 dividieren, und dann gegenprüfen ob Felge und Reifen die Mindesttraglast erreichen.
Fahrwerk und Spurplatten haben damit erstmal nichts zutun. Bei Fahrwerk + Spurplatten muss aber sowieso immer eine Einzelabnahme erfolgen, ob mit oder ohne Originalfelgen spielt hierbei keine Rolle.
Nochmal ich 
Habe mir grade mal die Mühe gemacht ein H&R Gutachten für Distanzringe durchzuschauen.
Bei deren Spurplatten ist die Eintragung von Fahrwerk und anderen Rad-Reifen Kombinationen per 19(3) (normale Eintragung) möglich.
Hier mal ein Auszug:
"Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßi-
gen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifen-
kombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgen-
de Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor
und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten. Zusätzlich sind die o.a. Auf-
lagen zu beachten und ggf. anzuwenden.
Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Frei-
gängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse, oder nur an der
Hinterachse. Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite
an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe
mit 11mm Breite / Achse 2 Distanzringe mit 15mm Breite. An Achse 2 immer nur
breitere Distanzringe als an Achse 1.
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von
geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).
Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist
die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen."