ich hätte zumindest beim Fahrradträger gesagt, daß das sowieso ins zGG einspielt. Und die Traglast ist ja Minimum darauf ausgelegt.
Die Stützlast dürfte das gleiche sein. Sind bei unseren ich weiß jetzt grad nicht, 75 oder 100 kg?
Ich hab auch das für den Anhängerbetrieb gegoogled (schaut blöde aus, das Wort):
Wird die Stützlast vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen?
Stützlast verringert das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt, wird sie in einem Gespann immer dem Zugfahrzeug zugeordnet. Das heißt, dass dieser Wert immer berücksichtigt werden muss, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bestimmt wird.
Klingt für mich auch logisch, ein Anhänger drückt ja nur mit der maximalen Stützlast auf die Hinterachse. Und ob das jetzt ein Anhänger oder Zementsäcke dürfte den Reifen egal sein.