Aus dem Gleichen wert...
Du hast ne Achslast von 1605kg , d.h jedes Rad muss 802,5 kg tragen....
Sowohl Felge , als auch Reifen....
MFG
Arni
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M.E. Felgen <> Reifen in Bezug auf AHK, LI und Geschwindigkeiten.
Felgen: mit der Traglast muss die Achslast getragen werden können.
Reifen: mit dem LI (und Auf-/Abschlägen) muss die Achslast getragen werden.
Bei Felgen gibt es in Abhängigkeit zu Geschwindigkeit, Anhängerbetrieb etc. m.E. keine Auf-/Abschläge auf die Traglast.
Bei Reifen ist dies m.E. anders, denn bei den typischen Winterreifen ist es bspw. so, dass in Bezug auf Tragfähigkeit H-Reifen zugelassen sein können, V-Reifen mit dem gleichen LI Indes jedoch nicht.
Bei einem Wagen der >240 Hächstgeschwindigkeit hat gibt es nämlich 91% Abschlag für den V-Reifen auf den LI, bedeutet der o.a. Reifen mit LI101 hat dann statt 825kg nur noch 750,75kg Tragfähigkeit.
im Link runterscrollen => https://www.auto-motor-oel.de/…x/1216/#Lastindex-Tabelle
Ohne Gewähr: Der G31 müsste noch unter dieser alten Regelung Typzugelassen sein:
3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird. https://gesetze.legal/eu/rl_92_23_ewg/anhang_iv
Daher passen dann auch die in dem COC genannten Werte von ank3
und arni
die Felge muss die 802,5 kg tragen können. Die Reifen jedoch den Wert, der sich durch die Auf-/Abschläge, die ich oben erwähnt habe.
Ist ein ziemlich schräges Thema - begründete Gegenmeinungen erwünscht!