Beiträge von ChristianMa

    Ich habe den jetzt auf die Schnelle mit Deinen Angaben nicht gefunden.


    Da ähnliche auch reparierte Unfallschäden und ggf. Mieter waren: Grundsätzlich würde ich vorab klären, ob und welche Vorschäden vorliegen. Auch die Vorbesitzer (ggf. Mietfahrzeug), dann gibt es im nachhinein keine Überraschungen.


    Bei der Besichtigung/Probefahrt würde ich auf die Punkte, in Deiner Liste, die ein Händler sowieso auf Gewährleistung tauschen müsste (bspw. Heckscheibenwischer defekt, Defekte Reifendrucksensoren etc.) weniger wert legen, denn das kannst Du ggf. im Nachgang erledigen (ich unterstelle dabei, dass Du vom Händler nicht zu weit entfernt wohnst).


    Auf andere Sachen wie Fahrverhalten (Geradeauslauf), "Knackgeräusche" etc., (die eher nicht so eindeutig als Mangel zu klassifizieren wären), auf die würde ich genauer achten.


    Hilfreich ist auch, wenn Du schon mal ein oder zwei andere vergleichbare 5er gefahren bist, denn so bekommst Du eher ein Gefühl dafür, was ok ist und was nicht.


    Und nichts überstürzen...

    Hmm, ich will hier auf keinen Fall Falschinfos verbreiten, aber im CoC zu meinem Fahrzeug steht (offensichtlich) das Gleiche wie in dem von an3k. Meiner wurde ab Werk mit


    Vorne: M846 8J x 20 ET 30 mit 245/35 R20 95Y Runflat

    Hinten: M846 9J x 20 ET 44 mit 275/30 R20 97Y Runflat ausgeliefert.


    Die AHK war ebenfalls ab Werk verbaut.


    Davon, dass die AHK mit der Bereifung nicht zu verwenden wäre (und ebenfalls die anderen im COC aufgeführten Kombinationen) lese ich da nichts (lass mich da aber gerne berichtigen) und fände das auch extrem irritierend, wenn BMW den Wagen so ausgeliefert hätte, dass er nicht vorschriftsgemäß bewegt werden kann.


    Gibt es eine Quelle/Link dafür, dass diese Richtlinie 93/93 EWG (für den G30/G31) nicht mehr gilt?

    M.E. Felgen <> Reifen in Bezug auf AHK, LI und Geschwindigkeiten.


    Felgen: mit der Traglast muss die Achslast getragen werden können.

    Reifen: mit dem LI (und Auf-/Abschlägen) muss die Achslast getragen werden.


    Bei Felgen gibt es in Abhängigkeit zu Geschwindigkeit, Anhängerbetrieb etc. m.E. keine Auf-/Abschläge auf die Traglast.


    Bei Reifen ist dies m.E. anders, denn bei den typischen Winterreifen ist es bspw. so, dass in Bezug auf Tragfähigkeit H-Reifen zugelassen sein können, V-Reifen mit dem gleichen LI Indes jedoch nicht.


    Bei einem Wagen der >240 Hächstgeschwindigkeit hat gibt es nämlich 91% Abschlag für den V-Reifen auf den LI, bedeutet der o.a. Reifen mit LI101 hat dann statt 825kg nur noch 750,75kg Tragfähigkeit.


    im Link runterscrollen => https://www.auto-motor-oel.de/…x/1216/#Lastindex-Tabelle


    Ohne Gewähr: Der G31 müsste noch unter dieser alten Regelung Typzugelassen sein:

    3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird. https://gesetze.legal/eu/rl_92_23_ewg/anhang_iv


    Daher passen dann auch die in dem COC genannten Werte von ank3


    und arni
    die Felge muss die 802,5 kg tragen können. Die Reifen jedoch den Wert, der sich durch die Auf-/Abschläge, die ich oben erwähnt habe.


    Ist ein ziemlich schräges Thema - begründete Gegenmeinungen erwünscht!

    Woraus ergibt sich, dass Du für die Reifen 1605 /2 kg Traglast bräuchtest?