Alles anzeigen1. BMW gibt exakt EIN Additiv frei und zwar das hauseigene. Das macht ein OEM nur, wenn er das jeweilige Produkt hausintern oder beim Lieferanten zuvor hat prüfen lassen, da er die Gewährleistung bei der Anwendung übernehmen muss - alles was nicht getestet wurde, wird verboten bzw. aus der Gewährleistung ausgeschlossen. Füllst du es trotzdem ein und es passiert was = selbst schuld.
Bei V-Power / Ultimate Diesel und Co liegt ein Nachweis der EN590 durch den Hersteller vor, was wiederum der BMW Vorgabe entspricht. Die Formulierung des Kraftstoffs wird überwacht, eine Fehldosierung der Additive ist unwahrscheinlich. Mischt ein Kunde den Krafststoff selbst, sieht das im Zweifelsfall ganz anders aus ("viel hilft viel").
2. Bei Ölen ist die Sache einfach. BMW Schreibt auch hier eine Klassifikation vor, z.B. Longlife 04. Dies beinhaltet bestimmte (Additiv-)Komponenten in bestimmter Dosierung sowie eine Mindestleistungfähigkeit des Öls. Damit der Hersteller diese Freigabe auf seine Verpackung drucken darf, muss er dies durch diverse Tests nachweisen. Dann darfst du das auch in dein Auto füllen, ohne Angst um Garantieansprüche zu haben.
Am Ende lässt sich einfach zusammenfassen:
- Betriebsmittel aus fachlicher Herstellung mit normierter Freigabe sind ok- Zudosierte Betriebsmittel, bei welcher Dosierung / Zusammensetzung unklar sind, sind für BMW nicht ok (abgesehen vom Scheibenwaschwasser)
Am Ende dreht sich alles nur um die Haftung im "was-wäre-wenn" Falle
In meinem Beitrag oben genannt ist ja das freigegebene Additiv von BMW das sollte man also bedenkenlos verwenden können und dürfen oder?