Beiträge von kAoT

    Ist nur der Hinweis für die Gelegenheitsleser, auf verschiedenen Plattformen wird das so angegeben. Wenn es keinen Unterschied machen würde, würde es auch nirgends auftauchen, aber der zehntel Millimeter scheint nun mal da zu sein.


    Was jetzt der Endanwender daraus macht bleibt ja jedem selbst überlassen :)

    Hi Gerhard,


    danke erstmal für deine Ausführungen :)

    Beim 5er beziehe ich das Update via ConnectedDrive und dem Downloadmanager. Da wird der FSC direkt der VIN zugewiesen und auf dem Stick ein Ordner erstellt.

    Der 1er ist (noch) nicht angemeldet, ich hätte jetzt aber eben die Dateien vom Naviupdate, somit benötige ich nur noch den passenden FSC. Den könnte ich dann entweder eingeben oder im FSC-Ordner auf dem USB-Stick ändern


    ^^


    Gruss

    Daniel

    Vorsicht


    Der F90 hat einen minimal anderen Nabendurchmesser:

    F90: 66,6mm

    G31: 66,5mm


    Es gibt wohl Zentrierringe damit die Felgen Spielfrei vom M5 auf den G31 passen.


    Gruss


    Daniel

    Das ist jetzt nicht separat auf Distanzscheiben gemünzt, aber jedesmal wenn ich auf A01 oder A02 gestoßen bin stand immer das gleiche, scheint also "genormt" zu sein.


    Edit: war wohl nicht ich gemeint ^^

    A01

    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


    A02

    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    Definitiv wie Seb sagt, damit musst Du zum TÜV

    Hi Daniel,

    ich glaube BMW riegelt bei 260 ab. Ist ja ne freiwillige Abriegelung. Die 3km/h Toleranz kann man auch rauscodieren. Die stimmt, hab ich gecheckt per Navi GPS.

    Gruß Roland

    Ok, ich lasse mich gern eines besseren belehren :)

    Vorallem wenn Du Vergleichsmessung gemacht hast :thumbup:


    Dann würde mich mal interessieren wann denn Audi bei den A6 der Vorgängergeneration mit 313 bzw. 326 PS abriegelt, gab schon 2 mal wo solch ein Modell minimal schneller war.


    Gruss

    Daniel

    Guten Morgen Roland


    Hast Du das mal mit GPS gemessen/verglichen ?

    Im Fahrzeugschein wird eine Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h eingetragen sein, das ist demnach der Richtwert für BMW.

    Ich denke die 263 km/h Tacho sind die abgeriegelten 250 km/h, je schneller man fährt umso höher ist auch die Abweichung beim Tacho.


    EU-Richtlinie 75/443/EWG: Bei nach 1991 zugelassenen Fahrzeugen darf der angezeigte Wert bis zu 10 Prozent von dem tatsächlichen abweichen.


    Also ist man bei 250 km/h und angezeigten 263 km/h mit 13 km/h bzw. knapp 5% genau in der Mitte des zulässigen.


    Gruss

    Daniel