Für Geländewagen gibt es eine spezielle Regelung in der STVZO, die dürfen das 1.5-fache des Zugfahrzeugs ziehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html
Ansonsten gilt lt. STZVO, dass das zul. Ggw. des Anhängers nicht höher sein darf als das des Zugfahrzeugs. Tut mir ja leid, das es einfach so ist... Ich würde mich nicht auf ein "österreichisches TÜV" einlassen. Für einen WW mit 2,3 t Ggw. brauchst halt ein dementsprechend dimensioniertes Zugfahrzeug. Den wirst du mit dem 520d eh nicht den Berg hochgezogen bekommen... Aber bevor das hier wieder ausartet, das ist nur meine Meinung - machen könnt ihr, was ihr wollt.
Ich habe das mal mitm TÜV Österreich gegoogelt. Tatsächlich gibt es einige Tuningfirmen die wohl auch Gutachten vom TÜV Österreich haben, weil das wohl einfacher ist.
Hier zu lesen: https://blog.supersport.de/tei…h-in-deutschland-gueltig/
Wie gesagt, ich würde das aus Fahreigenschaftsgründen nicht machen. Der Motor wird das sicherlich schaffen. Bspw. die V-Klassen oder Vitos, die gibts auch mit 200 PS Motor, auch 4 Zylinder, und da sind die Autos ansich schon schwerer. Die dürfen aber in manchen Ausführungen auch bis 3,5 Tonnen ziehen. Ich sag mal so, riesen Sprünge brauch man da sicherlich nicht mehr zu erwarten. Wird dem TE aber egal sein.