Beiträge von Bo87

    Also aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit war ich im Ausland, deshalb konnte ich mir den Wagen nicht vorher ansehen, direkt im Anschluss an die Abholung, musste ich wieder weiter ins Ausland fahren... Wie es auch ist, du solltest nicht einfach so ein Quatsch hinzufügen.


    Der Wagen würde auch nicht mit Abschlag verkauft. Ich weiss nicht ob du aus Texten Informationen herausfiltern kannst, aber lies nochmal meinen letzten Beitrag. Aus dem Beitrag sollte hervorgehen, wie der Wagen inseriert war.




    ... Immer wieder amüsant wie manche versuchen einfach den Troll zu spielen.

    Typisch, ich liebe solche Typen. Billigkarre kaufen und solche Ansprüche stellen, viel schlimmer ist aber, das der Gesetzgeber so etwas scheinbar noch unterstützt.

    :D hochintelligent Aussage!

    Was weisst du über den Wagen? Preis?

    ... Der war im oberen Drittel, preislich gesehen, inseriert.


    Habe aber aus bestimmten Gründen weniger bezahlt. Diese Gründe hatte der Händler nicht zu beeinflussen. Zugesichert war tadellosen Zustand. Keine Beschädigungen etc.


    Wo ist also das Problem, wenn man dann verlangt, dass der Kaufvertrag eingehalten wird?

    Heute habe ich einen Anruf vom dem BMW Vertragshändler erhalten.


    Es wurde ein Termin vereinbart zur Mängelbeseitigung. Alle angeblichen Gebrauchsspuren (Kotflügel, Lenkrad, Kofferraumteppich, etc) werden durch den Händler beseitigt.


    Das Auto wird auch nicht zurückgenommen (wie Anfangs vom Händler gewollt).

    Einen kostenlosen Leihwagen erhalte ich ebenfalls. Und Nein, es ist keine Kulanz des Händlers.

    Es ist seine Pflicht!


    Falls jemand mal einen ähnlichen Fall hat:


    1. Ab 2022 muss ein Händler den privaten Käufer genaustens über Mängel, Gebrauchsspuren etc. informieren und ggfs. Im Kaufvertrag festhalten.

    2. Der Käufer entscheidet über die Art der Nacherfüllung. Vorausgesetzt die Nacherfüllung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden.

    3. Ein Kauf (Kaufvertrag per Mail) reicht schon aus um unter das Fernababtzgesetz zu fallen.



    ... wie felixbn schon geschrieben hat. Man kann sich zu 100% auf das BGB beziehen.

    Kleiner Tipp: lass es mit der Änderung des FA.


    Alles kann man ebenfalls per FDL machen. Das heisst, dass du im Stg die Parameter händisch ändern musst.


    Ist allerdings besser weil du dann alles einfacher zurücksetzen kannst. Auch bei einem Besuch bei BMW und evtl. einem I-Stufen Update kann es mit einem geänderten FA zu Problemen kommen.

    Weil dann die VIN nicht mehr zum FA passt.




    ... Schreib doch mal was du vorhast. Dann kann ich dir die entsprechenden Werte heraussuchen.

    Ich denke du hast mich nicht richtig verstanden.


    Ich möchte , dass die Mängel fachmännisch behoben werden.


    Momentan steht für mich außerFrage den Wagen abzugeben. Laut geltenden Gesetz muss ich es auch nicht tun. Dies weiss der Händler auch und bot mir eine Gutschrift an, welche ich abgelehnt habe.


    Es gibt einen Kaufvertrag/verbindliche Bestellung, in diesem/dieser sind die Mängel nicht aufgeführt.

    Somit "muss" der Händler den Wagen so herrichten, wie er ihn im Kaufvertrag beschrieben hat (... Es sei denn, es ist mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden). Unverhältnismäßig hohe Kosten liegen allerdings nicht vor.


    Laut juristischer Ersteinschätzung, wird der Händler die Mängel beheben müssen.

    ...


    Zu deinem "Königsweg"; vielleicht würdest du dich damit abfinden. Da tickt ja jeder anders.