Zum ausführlichen Statement oben noch ne nicht unwesentliche Anmerkung: "...auch jeder andere Fahrer..."
Ganz so simpel und austauschbar sind die Begleiter nicht!
Erstens gibst offizielle Formulare, in welcher jeder Begleiter zunächst eingetragen werden muß, und vom LRA bestätigt, genehmigt (oder Versicherung, weiß ich nimmer so genau), und zweitens dürfen nur Begleiter benannt werden, die in Flensburg clean sind...
Da wurde schon n riegel vorgeschoben, damit Töchterchen oder Söhnchen nicht mit Hinz und Kunz durch die Prärie reiten
Um das kurz zu präzisieren:
Vorbildliches Verhalten zählt
Erfahrung ist der Schlüssel: Wer Fahranfängerinnen und Fahranfänger begleiten will, muss 30 Jahre oder älter sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Und: Mehr als ein Punkt in Flensburg ist nicht erlaubt.
Bei der Fahrerlaubnisbehörde melden
Egal ob Ausbilderin oder Ausbilder, Menschen aus der Nachbarschaft oder Leute aus der weiteren Verwandtschaft: Auch wer kein Elternteil ist, kann BF17-Begleiterin oder -Begleiter werden. Die Begleitpersonen benötigen allerdings das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
- Was mir anfangs selbst nicht klar war, ist der Umstand, dass alle Begleiter der Führerschein-ausstellenden Behörde schriftlich mitzuteilen sind. Fährt jemand ohne den offiziell eingetragenen Begleiter ist es, als würde der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.
Bürokratisches erledigen
Alle Begleitpersonen müssen in die Prüfungsbescheinigung der oder des Jugendlichen eingetragen werden. Das übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird. Zusätzliche Begleitpersonen später nachzutragen, ist möglich. Die Anzahl ist unbegrenzt.