problem is es keins, da hast du schon recht... aber mit der polizei kannst du eins kriegen. ich hatte zb immense probleme beim typiseren weil es in 295/25/21 nur nen LI von 96 gibt und da fehlen mir eben auch die paar kg... da kannst du auch argumentieren wie du willst, das kriegst du nicht eingetragen ohne etwas entsprechendes vorzulegen.
ein runtertypisieren der achslasten geht nicht, ebenfalls ist es nicht möglich die stützlast der AHK nach stilllegung abziehen zu lassen bzw zu sagen, dass die rad-reifenkombi nur ohne anhängerbetrieb erlaubt ist.
nüchtern gesehen wird in 99,99% der fälle NIE jmd auf den LI gucken, ganz sicher nicht (also bei ner kontrolle). aber streng genommen ist es nicht erlaubt.