Beiträge von Aschi

    Hallo Gerhard und TB.......

    Natürlich sollen wir unwissend zum :) fahren damit die das gegen € reparieren können 8)...die wollen auch nur verdienen wie alle anderen auch.

    Da wir hier uns austauschen können wir zumindest hin und wieder beim :) dagegen argumentieren. ;)

    Das war dieser Rückruf auf den ich mich dann berufen hab.

    Kurze geprüft, meinten dann dass das nicht für mein Fz. gibt haben die Kosten aber trotzdem übernommen.


    Gruß Thorsten

    Moin..... selbiges Problem hatte ich vor nem halben Jahr auch....da meldete sich mein Fz. ( 520 D, Bj. 2018, G31) das Kühlmittel fehlt. Also habe ich 1 Liter nachgefüllt. Nach 4 Wochen meldete sich mein Fz. wieder mit fehlendem Kühlmittel. Ich schaue in den Behälter und wieder fehlte 1 Liter, wie gesagt in 4 Wochen weggeschlürft. Also ab zum Freundlichen, kurze Diagnose: AGR Kühler Dichtung defekt, ausgetauscht und BMW hat die Kosten übernommen.

    Da gab es wohl auch mal ne Rückruf-Aktion im Dezember 2020, galt wohl aber nicht für alle Modelle.

    Hallo Gerhard....ich weiß ja nicht wie groß der " Schaden " ist.

    Ich denke so ne 100-150 ml Tube reicht. Ansonsten hast du

    ne ganze 750 ml Dose im Keller jahrelang rumstehen, wenn weiter keine Lackschäden zu erwarten sind.


    Gruß Thorsten

    Hallo GEP ....

    Meine Freundin ist mal an Nachbars Auto langgeschrammt.

    Waren schon ne ganze Menge Schrammen im schwarzen Lack.

    Da viel mir ein früher nahm man immer die Polierpaste aus der Blechdose. Also schaute ich mal im Internet, und siehe da es gibt sie immer noch. "Rot /Weiß Polierpaste" . Wenn du nur ein paar Schleifspuren hast gibt es die Paste auch in der Tube ( keine 10 Euro).

    Gruß Thorsten

    Was hab ich denn oben geschrieben. Zulassung im Ermessen des Richters um dich selbst zu entlasten nicht um jemanden anzuscheissen. Und das Beweiserhebungsverbot ergibt sich dann aus der DSGVO. Lies doch einfach mal den Artikel vom ADAC durch...

    Dann wirst du von allein drauf kommen, dass du da oben Qutsch geschrieben hast.

    Und für mich ist das Thema jetzt erledigt.

    PS: Fehler zugeben zeugt von Charakter !!!!

    https://www.adac.de/verkehr/re…ften-deutschland/dashcam/


    Das zum Thema Dash-Cam in Deutschland oder Österreich...


    Und lieber SebTaylor...kein Gericht/Richter darf gegen geltendes Recht verstoßen oder wie du es beschrieben hast entgegen geltender Gesetzeslage handeln. Dann brauchen wir keine Gesetze mehr.8)


    Ich möchte jetzt aber auch keine Debatte über Rechtsgrundlagen vom Zaun brechen.;)


    Gruß Aschi